Az. L 1 KR 28/10: Für die Rechtmäßigkeit der Kodierung einer Nebendiagnose kommt es ausweislich der DKR D003d maßgeblich auf die Beeinflussung des Patientenmanagements durch die der Nebendiagnose zugrundeliegende Erkrankung an /> Grundlagen der Budget-/Pflegesatzverhandlungen für Einsteiger />
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