Az. B 3 KR 7/14 R: Klagen auf Vergütung bis zu 2000,00 € sind zulässig, solange kein funktionsfähiger Schlichtungsausschuss nach § 17c Abs. 4 KHG eingerichtet wurde
Az. B 3 KR 7/14 R: Klagen auf Vergütung bis zu 2000,00 € sind zulässig, solange kein funktionsfähiger Schlichtungsausschuss nach § 17c Abs. 4 KHG eingerichtet wurde (Medizinrecht RA Mohr).