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Pandemie-Ausgleich für Reha-Einrichtungen muss zeitnah umgesetzt werden

Pandemie-Ausgleich für Reha-Einrichtungen muss zeitnah umgesetzt werden (BV Geriatrie).



Der aktuelle Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum GPVG-Entwurf sieht zwecks pandemiebedingter Anpassungen individuelle Vergütungsverhandlungen vor. Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Reha-Einrichtungen begrüßt der Bundesverband Geriatrie diesen Ausgleich. Statt aufwändiger Verhandlungen sind
allerdings zeitnahe Hilfen das Gebot der Stunde, um der sehr angespannten
Situation der Reha-Einrichtungen gerecht zu werden.

Der Bundesverband Geriatrie befürwortet den Vorschlag der
Regierungsfraktionen, im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) rückwirkend ab 1. Oktober 2020
Corona-bedingte Ausgleichszahlungen für Reha-Einrichtungen vorzusehen. „Nachdem
die von uns vertretenen geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen im neuen
Krankenhauszukunftsgesetz nicht berücksichtigt wurden, wuchsen unsere
Befürchtungen hinsichtlich ihrer weiteren Handlungsfähigkeit während der
Corona-Pandemie“, erläutert Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des
Bundesverbandes Geriatrie e.V. in Berlin. Die ohnehin angespannte
wirtschaftliche Situation habe sich durch pandemiebedingte Erlösausfälle und
erhöhte Schutzanforderungen dramatisch verschärft.

Pauschale Vergütung statt individueller Verhandlungen

Angesichts des aktuellen Handlungsbedarfs ist es – so van den Heuvel –
allerdings nicht sinnvoll, die entsprechenden Verhandlungen jedem Träger
individuell aufzubürden. Dies stellt sowohl für die Einrichtungen als auch für
die Krankenkassen einen hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand dar.
Deshalb sei die notwendige kurzfristige Umsetzbarkeit in die Praxis mehr als
zweifelhaft. „Dringend geboten sind stattdessen sofortiger Ausgleich und
finanzielle Hilfen, die als pauschalierte Zahlungen und Abschläge ohne weitere
Verzögerung realisiert werden könnten“, so van den Heuvels Appell.

In ihrem Änderungsantrag schlagen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD vor, dass
die Krankenkassen und die Träger der Reha-Einrichtungen ihre
Vergütungsvereinbarungen vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 anpassen
können. Damit sollen pandemiebedingte Mehraufwände bei Personal- und Sachkosten
sowie fehlende Einnahmen durch Minderbelegungen ausgeglichen werden und die
Leistungsfähigkeit der Einrichtungen erhalten bleiben. Darüber hinaus soll es
dem Bundesministerium für Gesundheit gegebenenfalls möglich sein, diese Frist
durch Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, wenn der
Bundesrat dem zustimmt.

Quelle: BV Geriatrie, 16.11.2020

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