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Fortführung der Loreley-Kliniken unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich

Fortführung der Loreley-Kliniken unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich (Pressemitteilung).



Die Ergebnisse, die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO bei der heutigen Gesellschafterversammlung der Krankenhaus GmbH St. Goar-Oberwesel präsentierte, sind eindeutig: Das Gutachten der Aktiva, aufgrund dessen die Marienhaus Unternehmensgruppe die Loreley-Kliniken schließen will, ist korrekt gerechnet.
Entsprechend teilt die BDO auch die Einschätzung der Aktiva, dass die
Fortführung der Loreley-Kliniken nur mit Hilfe dauerhafter Zuschüsse durch die
Gesellschafter aufrecht erhalten werden könne. Besonders verschärfend wirken
sich die weiter verschärften bundesweiten Rahmenbedingungen aus, etwa durch das
MDK-Reformgesetz.

Die Marienhaus Unternehmensgruppe hatte Ende Oktober erklärt, die
Loreley-Kliniken Ende 2019 (Standort St. Goar) beziehungsweise März 2020
(Standort Oberwesel) schließen zu wollen. Aufgrund massiver öffentlicher
Proteste und der Intervention der kommunalen Mitgesellschafter hatte man sich
Mitte November bereit erklärt, unter bestimmten Bedingungen die Kliniken bis
Ende 2020 fortführen zu wollen. Zu diesen Voraussetzungen gehörte erstens die
feste Zusage des Landes, die ursprünglich für den Neubau vorgesehenen Mittel
aus dem Strukturfonds (das sind 22 Millionen Euro) weiterhin auch zur Verfügung
zu stellen; zweitens die Zusage der Verbandsgemeinde und der Städte St. Goar
und Oberwesel sowie des Rhein-Hunsrück-Kreises, für 2020 einen Zuschuss in Höhe
von einer Million Euro zur Verfügung zu stellen; und drittens eine positive
Prognose für die Fortführung der Loreley-Kliniken. – Und exakt das stellt die
BDO in Frage.

Es ist jetzt an den kommunalen Mitgesellschaftern, zeitnah einen neuen Träger
für die Loreley-Kliniken zu finden oder selbst die Gesellschafteranteile der
Marienhaus Unternehmensgruppe zu übernehmen.

Quelle: Pressemitteilung, 18.12.2019

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