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Das neue Qualitätssystem für Pflegeeinrichtungen

Das neue Qualitätssystem für Pflegeeinrichtungen (Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, PDF, 253 kB).



Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde eine grundlegende Weiterentwicklung der gesamten Qualitätssicherung im Rahmen der Pflegeversicherung beschlossen. Nachdem die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege bereits Ende 2018 vom
GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Medizinischen Diensten erarbeitet wurden, hat nun der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen beschlossen.

Damit steht dem Start des neuen Qualitätssystems in der stationären Pflege
nichts mehr im Wege.

Staatssekretär Andreas Westerfellhaus: Als Pflegebevollmächtigter habe ich sehr
darauf gedrungen, dass mit dem neuen „Pflege-TÜV“ endlich ein verlässliches
Instrument zur Beurteilung der Qualität einer Einrichtung umgesetzt wird. Ich
bin mir sicher, dass sich das neue Qualitätssystem für die Einrichtungen lohnt
- denn Pflegefachlichkeit wird wieder belohnt und gute Qualität wird endlich
sichtbar!

Quelle: Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, 13.06.2019

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