Az. L 26 KR 225/19: Kein Zusatzentgelt für die Implantation eines bioresorbierbaren medikamentenfreisetzenden Stents (8-83d.0) im Jahr 2014
Az. L 26 KR 225/19: Die Implantation eines bioresorbierbaren medikamentenfreisetzenden Stents widersprach 2014 dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).