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Az. S 7 KR 1032/22: OPS-Strukturprüfung: MD darf Anforderungen an Kooperationsvereinbarungen nicht überspannen

OPS-Strukturprüfung: Entgegen der MD-Begutachtungsrichtlinien setze der OPS 8-981.2 keine schriftliche Kooperationsvereinbarung voraus / Unzulässiger Schluss, dass Nachweise von Strukturmerkmalen nur schriftlich oder durch Urkunden erbracht werden können (Solidaris).

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