Az. S 13 KR 379/20: Die Leistungserbringung gem. Mm-R in der Übergangsphase und eine darauf basierende positive Mindestmengenprognose ist auch ohne vorherige Zustimmung durch die Krankenkassen rechtmäßig
Az. S 13 KR 379/20: Die Leistungserbringung gem. Mm-R in der Übergangsphase und eine darauf basierende positive Mindestmengenprognose ist auch ohne vorherige Zustimmung durch die Krankenkassen rechtmäßig (Urteilsbegründung).