Az. B 1 KR 10/19 R: Nicht augenfälliger Abrechnungsfehler sei zulasten des Krankenhauses (Zusatzentgelt Excimer-Laser) nach zwei Jahren verwirkt
Az. B 1 KR 10/19 R: Nicht augenfälliger Abrechnungsfehler sei zulasten des Krankenhauses (Zusatzentgelt Excimer-Laser) nach zwei Jahren verwirkt (Terminbericht 52/19).