Az. L 10 KR 483/21 KH: Krankenkasse muss 56 Tsd. Euro wegen Beatmungsstunden nachvergüten
Az. L 10 KR 483/21 KH: Nachberechnung von 56.373,42 € aufgrund MD-ermittelter Beatmungsstunden ist rechtens (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 483/21 KH: Nachberechnung von 56.373,42 € aufgrund MD-ermittelter Beatmungsstunden ist rechtens (Urteilsbegründung).
Krankenhaus im Streit um Beatmung eines auch heimbeatmeten Patienten erfolgreich (Ärztezeitung).
Urteil zur Hauptdiagnose: Bundessozialgericht überrascht Fachwelt (Bibliomedmanager).
Az. L 5 KR 796/21 KH: Die Voraussetzungen des OPS 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) für die Feststellung der intensivmedizinischen Versorgung heranzuziehen ist unzulässig (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 94/21: Bei der CPAP-Atemunterstützung bei Neugeborenen werden nur Zeiten des apparativen Einsatzes addiert (Urteilsbegründung).
Az. L 26 KR 127/23: Die Hauptdiagnose kann bei einer Verlegung wechseln (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 80/21 B: Fraglich könne nur sein, worauf sich der Zusatzkode zu beziehen hat: auf den Primärkode für die ursprüngliche Operation oder die Wiedereröffnung des Operationsgebiets selbst und damit auf einen zweiten Primärkode für die Reoperation / Ablehnung der NZB (Urteilsbegründung).
Deutsche Kodierrichtlinien DKR 2024 (InEK, PDF, 1,9 MB).
Deutsche Kodierrichtlinien Psychiatrie/Psychosomatik 2024 (InEK, PDF, 630 kB).
Az. L 11 KR 281/21 KH: Die korrekte Kodierung der Hauptdiagnose Sepsis begründet den Anspruch auf die einwandfrei abgerechnete DRG T60E (PrüfvV 2016) (Urteilsbegründung).
Berechnung der Dauer einer kontinuierlichen Dialyse: Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG (InEK, PDF, 130 kB).
Az. B 1 KR 6/22 R: Die Kodierung von Prozeduren knüpft an den jeweils definierten Eingriff an (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 6 KR 31/19: Liegt nur eine Krankheit vor (hier: Anämie), kann auch nur eine Diagnose zur Abbildung dieser Krankheit verschlüsselt werden (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 281/21: Ab wann greift bei der Kodierung der Sepsis die Änderung der Definition (Quaas & Partner).
Az. L 6 KR 32/19: Es ist diejenige Diagnose zu kodieren, die die Krankheit am spezifischsten abbildet, weil sie sämtliche Ursachen der Krankheit erfasst (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 6/22 R: Eine partielle Maxillektomie ist nicht Teil eines Eingriffes an der unteren Nasenmuschel und daher separat zu kodieren (Medizinrecht RA Mohr).
Az. 3 O 1291/22: Ist die Definition einer Nebendiagnose erfüllt, muss die Kodierung erfolgen, dies gelte auch für eine Verdachtsdiagnose bei Verlegung (BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte).
Az. S 5 KR 913/21: Voraussetzungen der DKR-Definition der intensivmedizinischen Versorgung lagen nachweislich vor und berechtigten zum Ansatz von 123 Beatmungsstunden (Urteilsbegründung).
Licht und Schatten durch die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) (KU 02/2023, PDF, 140 kB).
Die doppelte Kodierung des OPS sei nach der DKR-2016 P005k zulässig und Ausschlussfrist nach § 8 PrüfvV (KMH-Medizinrecht).
Az. L 1 KR 329/21: Nur wenn ausschließlich ein Symptom der bekannten Grunderkrankung behandelt wird, kann dieses zur Hauptdiagnose werden (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 508/21 KH: Abgrenzung der Kodierung einer "nicht näher bezeichneten" Infektion, die für die Perinatalperiode spezifisch sei (P39.9) zur "nicht näher bezeichneten angeborenen Infektion", die für die Perinatalperiode spezifisch ist (P37.9) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 31/21 R: Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG finden grundsätzlich nur Anwendung auf zukünftige Behandlungsfälle, aber... (Medizinrecht RA Mohr).
Deutsche Kodierrichtlinien DKR 2023 (InEK, PDF, 2,4 MB).
Deutsche Kodierrichtlinien Psychiatrie/Psychosomatik 2023 (InEK, PDF, 602 kB).
Entscheidung des Schlichtungsausschusses: Adhäsiolyse und Begrifflichkeit "relevanter Aufwand", bzw. "erheblicher Mehraufwand" (InEK, PDF, 47 kB).
Entscheidung des Schlichtungsausschusses: Keine Priorisierung der Sepsiskodierung in Bezug auf die Hauptdiagnose unabhängig vom Ressourcenverbrauch / Antrag abgelehnt (InEK, PDF, 44 kB).