Az. L 10 KR 483/21 KH: Krankenkasse muss 56 Tsd. Euro wegen Beatmungsstunden nachvergüten
Az. L 10 KR 483/21 KH: Nachberechnung von 56.373,42 € aufgrund MD-ermittelter Beatmungsstunden ist rechtens (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 483/21 KH: Nachberechnung von 56.373,42 € aufgrund MD-ermittelter Beatmungsstunden ist rechtens (Urteilsbegründung).
Krankenhaus im Streit um Beatmung eines auch heimbeatmeten Patienten erfolgreich (Ärztezeitung).
Az. L 5 KR 796/21 KH: Die Voraussetzungen des OPS 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) für die Feststellung der intensivmedizinischen Versorgung heranzuziehen ist unzulässig (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 336/2: Spontanatmungsstunden sind auch dann als Beatmungszeit abzurechnen, wenn der Entwöhnungsversuch bis zur Entlassung des Versicherten nicht zu einer stabilen respiratorischen Situation geführt hat (Urteilsbegründung).
Kontrollen und Beendigungen invasiver und nicht-invasiver außerklinischer Beatmungen in Deutschland zeigen 2020 eine Trendumkehr (A & I).
Az. S 38 KR 674/17: Der Ansatz von Beatmungsstunden erfordert eine dokumentierte intensivmedizinische Versorgung (Urteilsbegründung).
BSG und Schlichtungsausschuss relativieren strenge Auslegung bei Beatmung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 13/20 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses scheitert nicht daran, dass bei Entlassung aus der stationären Behandlung die Entwöhnung vom Beatmungsgerät nicht erfolgreich abgeschlossen war (Terminbericht 49/20).
Az. B 1 KR 13/20 R: BSG urteilt, ob Spontanatmungszeiten gem. DKR 1001l zur Gesamtbeatmungszeit zählen (Terminvorschau 49/20).