Az. L 10 KR 483/21 KH: Krankenkasse muss 56 Tsd. Euro wegen Beatmungsstunden nachvergüten
Az. L 10 KR 483/21 KH: Nachberechnung von 56.373,42 € aufgrund MD-ermittelter Beatmungsstunden ist rechtens (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 483/21 KH: Nachberechnung von 56.373,42 € aufgrund MD-ermittelter Beatmungsstunden ist rechtens (Urteilsbegründung).
Az. S 22 KR 2605/20: Die Klägerin durfte den hier streitigen OPS 8.918.01 (Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie) nicht in Ansatz brinmgen (Urteilbegründung).
Az. S 3 KR 2980/20: Anforderungen der Qualitätssicherung sind nicht automatisch mit dem Vergütungsanspruch verknüpft (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 226/22: Der Wechsel vom MD-Begehungsverfahren in das schriftliche Verfahren außerhalb der auch in diesem Zusammenhang maßgeblichen Sechswochenfrist des § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V ist nicht zulässig (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 575/19: Der histopathologische Befund nach Entlassung des Patienten rechtfertige die Kodierung einer Osteomyelitis ohne klinische Anzeichen trotz Zehenamputation nicht... (Urteilsbegründung).
Az. S 3 KR 2980/20: Kein Entfall des Vergütungsanspruchs bei Nichteinhaltung von Anforderungen in Qualitätssicherungsrichtlinien (Quaas & Partner).
Az. S 24 KR 298/23: Kein eigenes Fehlverhalten bei nur eingeschränkter Auswahlmöglichkeit von Schlüsselkennzahlen zur Benennung des Entlassungsgrundes (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 80/21 B: Fraglich könne nur sein, worauf sich der Zusatzkode zu beziehen hat: auf den Primärkode für die ursprüngliche Operation oder die Wiedereröffnung des Operationsgebiets selbst und damit auf einen zweiten Primärkode für die Reoperation / Ablehnung der NZB (Urteilsbegründung).
Az. S 23 KR 86/19: Gabe von Gabe von ATK statt PTK war im vorliegenden Einzelfall wirtschaftlich (Urteilsbegründung).
Az. S 10 KR 306/21: Beweislastumkehr bei Nichteinleitung eines Prüfverfahrens (Urteilsbegründung).
Az. S 32 KR 351/19: Die Gabe von drei Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt Pool-Konzentraten war medizinisch erforderlich und entsprach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urteilsbegründung).
Az. S 32 KR 2389/19: Vergütungsanspruch bei ultima ratio Behandlungen (Quaas & Partner).
Az. S 32 KR 2389/19: Die Behandlung mit Cytosorb war medizinisch erforderlich und entsprach dem Qualitätsgebot und dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urteilsbegründung).
Az. S 32 KR 70/21: Keine Präklusion bei unkonkret bezeichneter Unterlagenanforderung (Urteilsbegründung).
Az. S 16 KR 2320/21: Beim Zahlungsanspruch der Aufwandspauschale ist keine gesonderte Begründung verpflichtend (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 32 KR 2441/18: Soziale und organisatorische Faktoren begründen nicht die Behandlungsnotwendigkeit im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V eines Obdachlosen psychisch instabilen Patienten (Urteilsbegründung).
Az. S 29 KR 3031/20: SG Detmold zur Wirtschaftlichkeit von Gutachterkosten (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 550/19: Bei uneindeutiger Konstellation (hier: Vorliegen der Chronizität einer N18.3) trägt die beklagte Krankenkasse die objektive Beweislast, wenn sie sich eines Erstattungsanspruches berühmt (Urteilsbegründung).
Az. S 16 KR 731/21 ER: Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Prüfquotenbegrenzung für das Quartal 1/2021 (Urteilsbegründung).
Erstattung der Aufwandspauschale (Quaas & Partner).
Az. S 31 KR 137/20: Anforderungen an die Begründung zur stationären Behandlungsbedürftigkeit bei einem AOP-Eingriff (WRT Rechtsanwälte).