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Az. L 16 KR 550/19: Krankenkasse muss bei Erstattungsforderung falsche Kodierung der N18.3 beweisen

Az. L 16 KR 550/19: Bei uneindeutiger Konstellation (hier: Vorliegen der Chronizität einer N18.3) trägt die beklagte Krankenkasse die objektive Beweislast, wenn sie sich eines Erstattungsanspruches berühmt (Urteilsbegründung).

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