Krankenhausärzte dürfen künftig Patienten für bis zu fünf Arbeitstage nach Krankenhausbehandlung häusliche Krankenpflege verordnen
Krankenhausärzte dürfen künftig Patienten für bis zu fünf Arbeitstage nach Krankenhausbehandlung häusliche Krankenpflege verordnen (AOK-Gesundheitspartner).