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Bericht zur Lage der IT-Sicherheit 2019 vorgestellt - Cyber-Bedrohungslage anhaltend hoch

Bericht zur Lage der IT-Sicherheit 2019 vorgestellt - Cyber-Bedrohungslage anhaltend hoch (Bundesamt f. Sicherheit in der Informationstechnik, PDF, 7 MB).



Bundesinnenminister Seehofer: Wir müssen als Gesellschaft begreifen, dass unsere digitalisierte Zukunft untrennbar mit der konsequenten Umsetzung von IT-Sicherheit verbunden ist. Wenn wir die Chancen der Digitalisierung voll ausschöpfen wollen, müssen wir die mit ihr verbundenen Risiken beherrschbar
machen.

Bundesinnenminister Seehofer stellte heute gemeinsam mit dem Präsidenten des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Schönbohm das Ergebnis
des aktuellen Lageberichts zur IT-Sicherheit vor. Der Bericht zur Lage der
IT-Sicherheit in Deutschland 2019 gibt einen Überblick über die Entwicklung der
Bedrohungslage im Cyber-Raum vom 1. Juni 2018 bis zum 31. Mai 2019 und über die
Aktivitäten und Maßnahmen des BSI in diesem Zeitraum. Ein wesentliches Risiko
für Anwender in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat ging dabei von der
Schadsoftware Emotet aus, die für erhebliche Schäden im Berichtszeitraum
verantwortlich war.

"Der Bericht stellt dar, dass die Qualität der Cyber-Angriffe weiter gestiegen
und die Bedrohungslage anhaltend hoch ist. Er macht aber auch deutlich, dass
diese Cyber-Angriffe erfolgreich abgewehrt werden können, wenn
IT-Sicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Früher hieß es: Ohne
Sicherheit keine Freiheit – in Bezug auf die Digitalisierung muss es heute
heißen: Ohne Cyber-Sicherheit ist keine Digitalisierung erfolgreich", so
BSI-Präsident Schönbohm.

Das Bundesinnenministerium hat in dieser Legislaturperiode mit der personellen
Stärkung des BSI, der Weiterentwicklung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums,
dem Beschluss für die Gründung einer neuen Agentur für Innovation in der
Cyber-Sicherheit und der Unterzeichnung einer Absichtserklärung über die
Errichtung einer Außenstelle des BSI in Freital in Sachsen bereits einiges zur
Stärkung der IT-Sicherheit auf den Weg gebracht. Weiterhin müssen aber auch der
rechtliche Rahmen kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei ist
der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken, wie dies im Entwurf
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für ein
IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang stehen auch die
Überlegungen zu einem IT-Sicherheitskennzeichen für Produkte insbesondere aus
dem Verbrauchersegment.

Hintergrund:
Insgesamt haben Ransomware-Angriffe, auch unabhängig von Emotet, zugenommen und
neben zahlreichen Produktionsausfällen in der Wirtschaft zu teils erheblichen
Beeinträchtigungen in Einrichtungen des Gemeinwesens geführt. So waren mehrere
Krankenhäuser sowie kommunale Einrichtungen wie etwa Stadtverwaltungen in
Deutschland von solchen Angriffen betroffen. Nicht betroffen war die
Informationstechnik der Bundesverwaltung, für deren Sicherheit das BSI
zuständig ist. In den Regierungsnetzen werden 61 Prozent der Cyber-Angriffe nur
durch Eigenentwicklungen des BSI abgewehrt. Auch Betreiber Kritischer
Infrastrukturen, die die Sicherheitsanforderungen und Empfehlungen des BSI
umgesetzt haben, blieben von den gravierenden Schadauswirkungen erfolgreicher
Cyber-Angriffe weitgehend verschont.

Im Berichtszeitraum hat das BSI rund 114 Millionen neue Schadprogramm-Varianten
registriert, DDoS-Angriffe mit bis zu 300 Gbit/s Angriffsbandbreite beobachtet
und bis zu 110.000 Bot-Infektionen täglich in deutschen Systemen registriert –
meist auf mobilen Endgeräten oder Geräten des Internets der Dinge (IoT). Diese
Daten, aber auch zahlreiche Erkenntnisse aus der Arbeit an den Top-Themen der
Digitalisierung wie Blockchain, Quantencomputing oder Künstliche Intelligenz,
zieht das BSI zur Analyse heran, leitet daraus Maßnahmen und
Handlungsempfehlungen für die unterschiedlichen IT-Nutzer in Staat, Wirtschaft
und Gesellschaft ab und sorgt so für einen effektiven und präventiven Schutz
der IT-Strukturen in Deutschland. Diese integrierte Wertschöpfungskette der
Cyber-Sicherheit spiegelt sich in den operativen Schutzmaßnahmen für die
Regierungsnetze ebenso wider wie in den Zertifizierungs- und
Standardisierungsanforderungen des BSI an IT-Produkte und -Services, aber auch
in den Unterstützungs- und Informationsleistungen für Wirtschaft und
Privatanwender.

Quelle: Bundesamt f. Sicherheit in der Informationstechnik, 17.10.2019

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