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Bundesrat für mehr Patientendatenschutz

Bundesrat für mehr Patientendatenschutz / Bundesrat spricht sich für Änderungen am Patientendaten-Schutzgesetz der Bundesregierung aus (Pressemitteilung).



Berlin: Der Bundesrat spricht sich für Änderungen am Patientendaten-Schutzgesetz (19/18793) der Bundesregierung aus. Die Länderkammer sorgt sich in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf um die Gewährleistung des Datenschutzes, wie aus der Unterrichtung (19/19365) der
Bundesregierung hervorgeht.

So kritisiert der Bundesrat unter anderem, dass für die Versicherten nicht
erkennbar sei, wer bei einem Datenleck oder unbefugter Datenlöschung die
Verantwortung trage. Es sei sinnvoll, einen Gesamtverantwortlichen zu
bestimmen.

Zudem warnt die Länderkammer vor einem Interessenkonflikt bei der Zulassung von
Komponenten und Diensten. Daher plädiert der Bundesrat dafür, die Aufgabe nicht
der Gesellschaft für Telematik, sondern dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) zu übertragen.

Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Quelle: Pressemitteilung, 25.05.2020

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