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DEKV fordert mehr Flexibilität bei den Personaluntergrenzen

DEKV fordert mehr Flexibilität bei den Personaluntergrenzen (Pressemitteilung).



Seit 1. Januar 2019 gelten bundesweit für die vier Krankenhausbereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie Personaluntergrenzen. Ihr Ziel ist es, die pflegerische Versorgung zu verbessern. Die Auswertung der Zahlen des Instituts für das
Entgeltsystem im Krankenhaus InEK für das erste Quartal zeigt Verbesserungsbedarf auf. Dazu Christoph Radbruch, Vorstand des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes: "Patienten qualifiziert zu versorgen, ist das Ziel der evangelischen
Krankenhäuser. Starre Vorgaben zur Personalausstattung der Bereiche haben aus
unserer Sicht in bestimmten Fällen jedoch den gegenteiligen Effekt: Treffen
eine angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt, regionale und Besonderheiten der
Patientenpopulation zusammen, gefährden sie eine sichere und wohnortnahe
Versorgung. Vor allem in strukturschwachen Gebieten werden Krankenhäuser, die
die Personaluntergrenzen nicht einhalten können, zur Vermeidung von Sanktionen
die Bettenkapazität in den versorgungsintensiven Bereichen verringern. Dies
stellt langfristig auch die Versorgungssicherheit in anderen, sensiblen
Bereichen wie der Notfallmedizin in Frage. Um dies zu vermeiden, fordert der
Deutsche Evangelische Krankenhausverband mehr Flexibilität bei den
Personaluntergrenzen und Korridore in der Personalausstattung. Dies ermöglicht
den Krankenhäusern, auf die besonderen Versorgungserfordernisse in ihrer Region
einzugehen."

Statt Bürokratie ein Zurück zum Menschen in pflegesensitiven Bereichen

"Rund siebenhunderttausend Schichten sind von den Krankenhäusern für die
geforderten Daten der Pflegepersonaluntergrenzen dokumentiert worden. Deshalb
fordert der DEKV für Personaluntergrenzen statt Bürokratie ein Zurück zum
Menschen. Dies muss unbedingt für die bereits definierten Bereiche gelten, aber
auch für die noch ausstehenden Personalbemessungszahlen für die Bereiche
Neurologie und Herzchirurgie, die zum 31.08.2019 festzulegen sind. Nur so ist
qualitative Pflege für die evangelischen Krankenhäuser zu leisten.

Da eine qualitativ hochwertige Pflege auch bedeutet, die Bedürfnisse der
Patienten nach menschlicher Zuwendung zu erfüllen, muss dieser Aspekt neben der
Schwere des Pflegebedarfs bei der Festlegung der Anhaltszahlen und bei einem zu
entwickelnden Personalbemessungsinstrument berücksichtigt werden. Dies gilt in
besonderem Maße für vulnerable Patientengruppen wie ältere, demenziell
veränderte Personen oder Menschen mit Behinderungen. Die Pflegeuntergrenzen
bringen für unsere Krankenhäuser einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich.
Dadurch geht unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zeit verloren, die im
Sinne einer qualitativ hochwertigen Pflege besser in die Arbeit am
Patientenbett investiert wäre", so Radbruch weiter.

Quelle: Pressemitteilung, 24.05.2019

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