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Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2020

Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2020 (Bundesgesundheitsministerium).



Überschüsse bei den Krankenkassen und Defizit beim Gesundheitsfonds. Die 105 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2020 einen Einnahmenüberschuss von rund 1,3 Mrd. Euro erzielt. Im 1. Quartal hatten sie
noch ein Defizit von 1,3 Mrd. Euro ausgewiesen. Der Gesundheitsfonds verbuchte
in den Monaten Januar bis Juni ein Defizit von 7,2 Mrd.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Weil Patienten in der ersten
Jahreshälfte weniger zum Arzt und ins Krankenhaus gegangen sind, sind die
Ausgaben der Krankenkassen vor allem in den Monaten April bis Juni gesunken.
Aber das ist nur eine Momentaufnahme. Wie sich das weitere Jahr entwickelt,
welche Auswirkungen die Pandemie auf die Krankenkassen und den Gesundheitsfonds
haben wird, werden wir erst im Herbst einschätzen können.“

Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von 129,9 Mrd. Euro standen im 1. Halbjahr
Ausgaben von rund 128,6 Mrd. Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der
Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus
dem Gesundheitsfonds erhalten, um 4,2 Prozent gestiegen. Die Finanzreserven der
Krankenkassen konnten durch den Überschuss bis Ende Juni auf rund 20,8 Mrd.
Euro steigen.

Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem
Anstieg der Versichertenzahlen von 0,3 Prozent einen Zuwachs von 2,3 Prozent.
Im 1. Quartal hatte der Ausgabenzuwachs noch bei 5,6 Prozent gelegen. Das
bedeutet: Die Ausgaben der Krankenkassen sind in den Monaten April bis Juni im
Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,9 Prozent zurückgegangen. Der
durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz liegt
weiterhin stabil bei 1,0 Prozent.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Bis auf die Knappschaft Bahn See (KBS), die ein Defizit von rund 50 Mio. Euro
erzielte, verbuchten alle Krankenkassenarten Überschüsse: die Ersatzkassen
erzielten ein Plus von 908 Mio. Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)
von 320 Mio. Euro, die Betriebskrankenkassen (BKK) von 50 Mio. Euro, die
Innungskrankenkassen (IKK) von 46 Mio. Euro und die landwirtschaftliche
Krankenversicherung (LKV) von 21 Mio. Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine
Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Mrd. Euro verfügte,
verzeichnete im 1. Halbjahr 2020 ein Defizit von rund 7,2 Mrd. Euro. Dieses
Defizit ist neben saisonalen Effekten maßgeblich auf konjunkturbedingte
Mindereinnahmen sowie auf Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer zurück zu
führen.

Für die Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten sowie zum
Ausgleich von Belegungsrückgängen von Vorsorge – und
Rehabilitationseinrichtungen, den Ausbau von Intensivbetten, sowie zum
Ausgleich von Einkommenseinbußen für Heilmittelerbringer und die Zuschüsse für
Sozialdienstleister wurden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bis
Ende Juni insgesamt 7,25 Mrd. Euro ausgezahlt. Davon hat der Bund als
Kompensation für die Ausgleichszahlungen aufgrund von Belegungsrückgängen in
Krankenhäusern für das 1. Halbjahr rund 5,73 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds
zurück überwiesen.

Der Zuwachs der Beitragseinahmen blieb mit lediglich 1,8 Prozent - trotz der
Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim
Kurzarbeitergeld - erheblich hinter den Veränderungsraten der Vorjahre von
durchschnittlich deutlich über vier Prozent zurück

Entwicklungen bei den Ausgaben
Bei den Krankenkassen gab es im 1. Halbjahr 2020 einen absoluten
Ausgabenzuwachs für Leistungen und Verwaltungskosten von 2,3 Prozent, nachdem
der Zuwachs im 1. Quartal noch bei 5,6 Prozent lag.

Die Leistungsausgaben stiegen um 2,2 Prozent, die Verwaltungskosten um 5,8
Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahrs ist grundsätzlich zu
berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen
geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise
vorliegen.

Der Rückgang des Ausgabenanstiegs im 1. Halbjahr ist vor allem auf eine
verringerte Inanspruchnahme von Leistungen in verschiedenen Leistungsbereichen
im zweiten Quartal zurückzuführen. Er stellt zudem nur eine Momentaufnahme dar,
auf dessen Basis keine Rückschlüsse auf den weiteren Verlauf der Ausgaben
gezogen werden sollten.

Ausgabenrückgänge bei Krankenhaus- und Rehabehandlung, Zahnärzten/Zahnersatz
und Heilmitteln – hohe Zuwachsraten bei Krankengeld und Arzneimitteln
Als Folge der Corona-Pandemie ist es in einer Reihe von Leistungsbereichen im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu Ausgabenrückgängen bei den Krankenkassen
gekommen. Der Rückgang bei planbaren Leistungen hat bei den Krankenhausausgaben
im 1. Halbjahr zu einem Minus von 2,4 Prozent geführt. Bei Vorsorge- und
Reha-Maßnahmen gab es einen Rückgang 15,2 Prozent, bei zahnärztlicher
Behandlung von 3,6 Prozent, beim Zahnersatz von 9,0 Prozent und bei Heilmitteln
von 1,8 Prozent.

Hohe zweistellige Zuwachsraten gab es hingegen bei den Krankengeldausgaben, die
einen zweistelligen Anstieg von 14,2 Prozent verzeichneten. Der Ausgabenzuwachs
für Arzneimittel, der im 1. Quartal aufgrund von Mengenentwicklungen und
Vorzieheffekte durch Verordnung von Großpackungen noch bei 11,5 Prozent lag,
hat sich zwar im 1. Halbjahr auf 7,4 Prozent abgeflacht, ist aber im Vergleich
zu den übrigen Leistungsbereichen immer noch deutlich überproportional.

Bei den Ausgabenzuwächsen für ärztliche Behandlung von 4,5 Prozent ist zu
berücksichtigen, dass den Krankenkassen für das 1. Halbjahr noch keinerlei
Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen vorliegen. Der
überproportionale Zuwachs bei Verwaltungskosten der Krankenkassen von 5,8
Prozent ist zum Teil auf eine erhöhte Bildung von Altersrückstellungen bei
einigen größeren Krankenkassen zurückzuführen.

Weitere Entwicklung
Mit dem am 17. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Nachtragshaushalt wurde
der gesetzlichen Krankenversicherung ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 3,5
Mrd. Euro für 2020 zur Verfügung gestellt, der zum 15. Juli dem
Gesundheitsfonds zufloss. Damit wird die Einnahmeentwicklung der GKV und die
Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds in der 2. Jahreshälfte verbessert.
Ferner tragen die zusätzlichen Mittel zum Erhalt der gesetzlich vorgesehenen
Mindestreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2020 bei.

Die Bundesregierung hat sich in Ihrem Konjunkturprogramm ferner darauf
verständigt, dass zur Vermeidung einer Belastung von Arbeitnehmern und
Betrieben die Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021 eine
Grenze von 40 Prozent der Löhne und Gehälter nicht überschreiten sollen.

In welchem Umfang dafür im Jahr 2021 zusätzliche Bundesmittel in der
gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung
bereitgestellt werden müssen, wird im Herbst zu entscheiden sein.

Zunächst werden BMG und GKV-SV mit den Krankenkassen die aktuelle Entwicklung
analysieren und die weiteren Perspektiven zur Einnahmen- und
Ausgabenentwicklung der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds für dieses und
das kommende Jahr erörtern.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 19.08.2020

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