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Finanzentwicklung im 1. Quartal 2005 - gesetzliche Krankenversicherung schreibt weiterhin schwarze Zahlen

Finanzentwicklung im 1. Quartal 2005 - gesetzliche Krankenversicherung schreibt weiterhin schwarze Zahlen (BMGS).



Die gesetzliche Krankenversicherung wird auch im Jahr 2005 deutliche Überschüsse erwirtschaften. Das erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Veröffentlichung der jetzt vorliegenden Finanzergebnisse der Krankenkassen für das 1. Quartal. In den Monaten Januar bis März, in denen die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der Nicht-Berücksichtigung von Weihnachts- und Urlaubsgeld bei der Beitragsbemessung fast immer deutlich geringere Einnahmen als Ausgaben aufweist, erzielte die gesetzliche Krankenversicherung einen Überschuss von rd. 160 Mio. Euro. Nicht enthalten sind in diesem Finanzergebnis die pauschalen Zuschüsse des Bundes für versicherungsfremde Leistungen. Diese Einnahmen werden 2005 gegenüber 2004 von 1 auf 2,5 Mrd. Euro angehoben und fließen den Krankenkassen in zwei Tranchen von jeweils 1,25 Mrd. Euro zum 1. Mai und 1. November zu.

In den Monaten Januar bis März 2005 stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum je Mitglied um ca. 2,9 v.H. an; bei den beitragspflichtigen Einnahmen gab es einen leichten Anstieg von 0,5 v.H. Der Ausgabenzuwachs im 1. Quartal ist u.a. darauf zurückzuführen, dass es in den ersten drei Monaten des vergangenen Jahres unmittelbar nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform zu einem deutlichen Rückgang der Ausgaben vor allem bei den Arzneimitteln kam, die auf Vorzieheffekte zum Jahresende 2003 zurückzuführen waren.

Zum Anstieg der Arzneimittelausgaben erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Von der Selbstverwaltung erwarte ich, dass sie ihre Bemühungen für eine bessere Information und Beratung der Ärztinnen und Ärzte, aber auch für verbesserte Wirtschaftlichkeitsprüfungen verstärkt. Durch die Kompromisslösung bei den Arzneimittelrabatten wurde erst vor zwei Wochen der erste wichtige Schritt zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben auf den Weg gebracht. Diesem Schritt müssen weitere konkrete Maßnahmen folgen."

Für den Arzneimittelbereich hat die Selbstverwaltung für das Jahr 2005 in einer Rahmenempfehlung einen Zuwachsrahmen in Höhe von 5,8 % vereinbart und sich damit selbst eine Zielvorgabe für dieses Jahr gegeben. Die Einhaltung dieses Ausgabenrahmens ist durch die aktuellen Steigerungsraten gefährdet. Die Vertragspartner müssen dafür sorgen, dass die vereinbarte Rahmenempfehlung auch eingehalten wird. Entscheidender Faktor für die weitere Ausgabenentwicklung wird sein, dass die Ärztinnen und Ärzte zweckmäßig und wirtschaftlich verordnen und dabei überflüssige Arzneikosten vermeiden. Experten aus allen Bereichen und verschiedenen Regionen haben hierzu eine gemeinsame Agenda für ein Arzneimittel-Ausgabenmanagement erarbeitet. Sie gilt es, konsequent umzusetzen.

Der leichte Anstieg bei den beitragspflichtigen Einnahmen ist insbesondere damit begründet, dass für die Bezieher von Arbeitslosengeld II jetzt höhere Beiträge entrichtet werden als für die früheren Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Auf der anderen Seite entstehen den Krankenkassen durch ehemals erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und eine häufigere beitragsfreie Mitversicherung höhere Leistungsausgaben. Entgegen anders lautenden Befürchtungen zu Beginn des Jahres gehen die Krankenkassen mittlerweile nicht mehr davon aus, dass sie durch die Neuregelungen im Arbeitslosenrecht per Saldo belastet werden, auch wenn die Datenlage hier zur Zeit noch keine endgültigen Ergebnisse aufzeigt.

Schuldenabbau schneller als gesetzlich vorgesehen
Durch den Überschuss des vergangenen Jahres konnte die Verschuldung bereits zu einem erheblichen Teil abgebaut werden. Der saldierte Schuldenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung von rd. 6 Mrd. Euro zum 31.12.2003 ging bis zum 31.12.2004 auf rd. 2 Mrd. Euro zurück. Der Gesetzgeber hatte mit dem GKV-Modernisierungsgesetz einen Schuldenabbau in vier Jahresschritten bis Ende 2007 vorgegeben. Der weitaus überwiegende Teil der Krankenkassen hat die Schulden bereits im Jahr 2004 weit über den erwarteten Umfang von einem Viertel hinaus abgebaut. In einer Reihe von Fällen konnten die Altschulden sogar bereits vollständig getilgt oder neue Finanzreserven aufgebaut werden. Die weitere Überschussentwicklung deutet darauf hin, dass die Netto-Gesamtverschuldung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits im Laufe des Jahres 2005 vollständig abgebaut sein kann - auch wenn sich die Entwicklung von Kasse zu Kasse unterscheidet.

Weitere Beitragssatzsenkungen möglich
Im vergangenen Jahr haben Krankenkassen mit rd. 28 Millionen Versicherten ihre Beitragssätze gesenkt. Anfang 2005 kamen Senkungen für weitere rd. 3 ½ Millionen Versicherte hinzu. Eine Reihe weiterer Krankenkassen hat zum 1. Juli oder in den Folgemonaten Beitragssatzsenkungen beschlossen, die über die vom Gesetzgeber vorgegebene Senkung des Beitragssatzes von 0,9 Prozentpunkten bei gleichzeitiger Einführung des mitgliederbezogenen zusätzlichen Beitragssatzes hinausgehen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt dazu: "Weitere Beitragssatzsenkungen sind notwendig und möglich und können nicht mit spekulativen Hinweisen auf Finanzrisiken in 2006 oder 2007 unterbleiben. Die Selbstverwaltungen der Kassen sind gefordert, bei den in diesen Wochen anstehenden Beitragssatz-Beschlüssen vorhandene Entlastungsspotenziale konsequent auszuschöpfen."

Strukturmaßnahmen zu Einsparungen nutzen
"Jetzt kommt es entscheidend darauf an, dass die mit der Gesundheitsreform verbesserten Steuerungsinstrumente verstärkt Anwendung finden und die Selbstverwaltung ihre Hausaufgaben schnell erledigt", betont Bundesgesundheits-ministerin Ulla Schmidt. "Die Kassen und ihre Vertragpartner sind jetzt gefordert, die neuen strukturellen Möglichkeiten für weitere Einsparungen zu nutzen. Die Förderung besonderer Versorgungsformen wie z.B. medizinische Versorgungszentren, Hausarztsysteme und integrierte Versorgung kommt insbesondere chronisch kranken und auf Dauerbehandlung angewiesenen Patientinnen und Patienten zugute. Sie können künftig Angebote nutzen, die für sie eine medizinische Versorgung „aus einer Hand“ garantieren und damit überflüssige Wege und Untersuchungen vermeiden helfen. Das erhöht die Qualität der Versorgung und hilft gleichzeitig, Kosten zu sparen. Hiervon profitieren Patientinnen und Patienten ebenso wie das System selbst. Bonusprogramme mit Anreizen zu gesundheitsbewusstem Verhalten müssen jetzt weiter zügig ausgebaut und den Versicherten angeboten werden.

Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin hat Anfang des Jahres seine Arbeit aufgenommen und wird die Voraussetzungen für eine effizientere Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidend verbessern."

Entwicklung in einzelnen Leistungsbereichen
Die Ausgabendaten des 1. Quartals beruhen erfahrungsgemäß noch in einem erheblichen Umfang auf Schätzungen der Krankenkassen. Außerdem müssen die Veränderungen im Vergleich zum 1. Quartal 2004, das z.T. durch den Ausgleich von Vorzieheffekten im Vorfeld der Gesundheitsreform geprägt war, relativiert werden. Das gilt vor allem für den Arzneimittelbereich.

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. Quartal erneut um -1,5 v.H. zurückgegangen. Bereits in 2004 waren sie nach jahrelangen überproportionalem Zuwächsen im Vergleich zu 2003 nicht mehr gestiegen. Dies zeigt, dass die mit der Gesundheitsreform eingeführte Begrenzung der Verwaltungskosten wirkt.

Die massiven Rückgänge von über 40 v.H. bei den Zahnersatzleistungen lassen sich zu einem gewissen Teil durch überproportionale Zuwächse im 1. Quartal 2004 und u.a. auch durch eine Abwertung der Honorare für Zahnersatzleistungen erklären.

Die Zuwächse bei den Krankenhausausgaben könnten zum Teil auf die zeitliche Rechnungsabgrenzung für Zahlung von Fallpauschalen und damit auf einen buchhalterischen Effekt zurückzuführen sein. Während im früheren Abrechnungs-system der tagesgleichen Pflegesätze bei Patienten, die über den Jahreswechsel im Krankenhaus lagen, die Kosten den jeweiligen Jahren zugeordnet werden konnten, können die Fallpauschalen in aller Regel nur dem Entlassungsjahr bzw. dem Entlassungsquartal zugeordnet werden. Die Abrechnung nach Fallpauschalen findet mittlerweile fast flächendeckend Anwendung.

Quelle: BMGS, 03.06.2005

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