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Neues Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz kommt

Landeskabinett stellt Weichen für Schaffung eines Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen).



Hierzu sollen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Aufsichtsbefugnisse im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), die Fachkompetenz des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG.NRW) und das Landesinstitut für
Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in einer neuen zentralen Behörde gebündelt werden.

„Die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, welche herausragende
Bedeutung der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) für den Schutz der Gesundheit
der Bevölkerung hat. Die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern und
Bezirksregierungen haben während der Pandemie Unglaubliches geleistet. Hierfür
gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank”, so Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann.

Und weiter: „Vor die Frage gestellt, welche Lehren wir aus der Pandemie ziehen
und wie wir den ÖGD für künftige Herausforderungen stärken und weiterentwickeln
können, kommen wir nun zum Schluss, dass wir vorhandene Strukturen bündeln
müssen. Dabei ist es wichtig Synergien zu heben, Abstimmungsaufwände zu
reduzieren, Arbeitsabläufe zu beschleunigen und zu optimieren. Auf diese Weise
können wir schnell und effizient handeln, denn die zukünftigen
Herausforderungen sind ­vielfältig: Wir sind bei der Unterstützung der
Hitzeschutzmaßnahmen vor Ort gefordert, wir müssen unsere Gesundheitsstrukturen
auf die Alterung der Bevölkerung einstellen und neue Formen der
gesundheitlichen Versorgung entwickeln.“

Durch die Schaffung der neuen Zentralbehörde soll eine stärkere und
vereinfachte Durchsetzungsfähigkeit des Gesundheitsministeriums bei der
Erteilung von landesweit einheitlichen Handlungsanweisungen sowie bei der
Umsetzung von fachlichen Empfehlungen, einheitlichen Standards und Leitlinien
bei den wichtigen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes erzielt
werden.

Das neue Landesamt soll etwa beim Infektionsschutz, in der
Gesundheitsstatistik, bei Schuleingangsuntersuchungen sowie bei der Sicherung
von Versorgungsstrukturen Zuständigkeiten erhalten. Für die Gesundheitsämter
bedeutet dies Beratung und Aufsicht aus einer Hand und damit den von den
Kommunen gewünschten Ausbau einer direkten Unterstützung.

Minister Laumann: „Klar ist aber auch: Es gibt Aufgaben, bei denen die Nähe der
Bezirksregierungen vor Ort sehr wichtig ist. So sollen zum Beispiel die
Aufsicht über den Rettungsdienst und die Koordinierung der Krankenhausplanung
bei den Bezirksregierungen in ihrer Funktion als Planungsbehörde verbleiben.”

Auch das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung
Nordrhein-Westfalen (LIA) soll in die neue Landesoberbehörde integriert werden.
Minister Laumann: „Die Corona-Pandemie hat nochmals verdeutlicht, wie wichtig
ein starker staatlicher Arbeitsschutz sowohl für die Sicherstellung gesunder
und sicherer Arbeitsbedingungen als auch faire Wettbewerbsbedingungen ist.
Deshalb soll der Weg zur Stärkung des Arbeitsschutzes fortgeführt und das das
Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen
(LIA) in die neue Landesoberbehörde integriert werden.“

Durch die Verzahnung von Fach-, Organisations- und inneren Verwaltungsaufgaben
des bisherigen LZG.NRW und des LIA können weitere Synergien erzielt werden. In
Richtung der Beschäftigten stellte Minister Karl-Josef Laumann klar:
„Veränderungsprozesse können herausfordernd sein. Unsere Pläne sind von Anfang
bis Ende sozialpartnerschaftlich organisiert sowie beteiligungs- und
konsensorientiert. Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Kolleginnen und
Kollegen mitzunehmen und ihre Erfahrungen, Ideen und Vorschläge in den Prozess
zur Neuorganisation einzubinden. Denn damit das Landesamt zu einer
schlagkräftigen Behörde wird, sind wir auf das Engagement aller Beteiligten
angewiesen.“

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, 26.06.2023

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