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Zum Referentenentwurf Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Referentenentwurf Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: Versorgungsstärkungsgesetz ist ein weiteres Beitragszahlerbelastungsgesetz (vdek).



Zu dem bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es geht munter weiter: Mit dem nun bekannt gewordenen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz kommen erneut erhebliche Ausgabenrisiken auf die Versicherten und Arbeitgeber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu. Neben der geplanten Errichtung von flächendeckenden Gesundheitskiosken soll nun auch ein Förderfonds für neue Medizinstudienplätze aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebaut werden. Zusammen mit dem milliardenschweren Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform werden hier erneut öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge auf die GKV verschoben. Das ist inakzeptabel. Hinzu kommen Maßnahmen, die für die Versicherten keine spürbare Versorgungsverbesserung bringen, aber teuer sind. Beispiele sind die Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich, eine Bonuszahlung für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung, eine Förderung von Gesundheitsregionen und eine Schwächung der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Politik der einseitigen Belastung muss ein Ende haben. Wir brauchen ein echtes Versorgungsstärkungsgesetz und kein weiteres Beitragszahlerbelastungsgesetz.“

Quelle: vdek, 26.03.2024

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