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Ärzteschaft in Planung und Ausgestaltung von Investitionsschwerpunkten an Kliniken einbinden

Ärzteschaft in Planung und Ausgestaltung von Investitionsschwerpunkten an Kliniken einbinden (Bundesärztekammer).



Standortschließungen sind kein Allheilmittel: Landesregierung sollte Fokus auf die Stärkung versorgungsnotwendiger Häuser legen Düsseldorf - Die rheinische Ärzteschaft hat die NRW-Landesregierung und die Krankenkassen aufgefordert, bei der Fortentwicklung des
Krankenhaussektors den alleinigen Fokus auf Schließungen von Kliniken sowie eine träger- und standortübergreifende Konzentration zu überwinden. Stattdessen könnten die vom Bund mit dem Bundesstrukturfonds für NRW reservierten Fördermittel von jährlich
bis zu 105 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2022 zum Beispiel für eine integrierte Notfallversorgung, telemedizinische Netze oder mehr Ausbildungsplatzkapazitäten verwendet werden.

Voraussetzung für die Bundesförderung ist, dass NRW für jeden Euro aus Berlin
einen weiteren Euro aus Landesmitteln bereitstellt, sodass sich die für eine
Modernisierung der NRW-Krankenhauslandschaft zur Verfügung stehenden Mittel auf
bis zu 210 Millionen Euro summieren könnten. Die Länder können neben den oben
genannten Beispielen auch die Bildung von Zentren für seltene, komplexe oder
schwerwiegende Erkrankungen, Vorhaben zur Bildung von Krankenhausverbünden oder
zur IT-Sicherheit mit Bundesmitteln co-finanzieren. Die rheinische Ärzteschaft
fordert das Land auf, die Ärztekammern an der Ausgestaltung von
Investitionsschwerpunkten zu beteiligen.

In einer kürzlich veröffentlichten Erklärung hatten Landesregierung und die
NRW-Krankenkassen für dieses und das kommende Jahr nur zwei Schwer-punkte für
die Gewährung von Fördermitteln genannt: die dauerhafte Schließung von
Krankenhäusern und Abteilungen und die träger- und standortübergreifende
Konzentration von akutstationären Versorgungskapazitäten. „Damit bleibt der
Großteil der auf Bundesebene ermöglichten Fördertatbestände völlig
unberücksichtigt“, üben die Delegierten Kritik an der Verlautbarung von Land
und Krankenkassen.

Quelle: Bundesärztekammer, 25.03.2019

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