Sicherstellungszuschläge für Kliniken: Gnadenzuweisungen unzumutbar - notwendig ist Planungssicherheit
Sicherstellungszuschläge für Kliniken: Gnadenzuweisungen unzumutbar - notwendig ist Planungssicherheit (IVKK).
Zur Ankündigung von Sicherstellungszuschlägen für Kliniken im ländlichen Raum erklärt die stv. Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser in Deutschland, Dr Iris Minde:
»Die nun für 2020 zugesagten Mittel von etwa 400.000 EUR je Haus kommen sehr
spät und bieten weiterhin keine Planungssicherheit. Gleichzeitig zeigen die
Begründungen aus politischem Mund, u.a. von Bundesminister Spahn, dass das
bestehende System ex ante tatsàchlich diese wirtschaftlich bedenkliche
Unterfinanzierung ermöglicht hat. Das System selbst ist also das Problem.
Es besteht ein politischer Anspruch der Bürger und Krankenhäuser auf
verlässliche Finanzierung auch und gerade für strukturschwache Räume. Solange
diese Unterfinanzierung besteht, ist eine ohnehin grundätzlich fragwürdige
kommerzielle Nutzung von Kliniken geradezu sittenwidrig, weil sie dem
unterfinanzieren Krankenhauswesen Mittel entzieht, die dort erwirtschaftet
werden, wo es ein strukturelles Überangebot gibt.
Es ist eine politische Pflichtaufgabe, solche strukturellen Verzerrungen zu
bereinigen, anstatt sie einem Markt zu überlassen, der dazu führt, dass die
Notfallversorgung auf dem Land auf Gnadenzuweisungen angewiesen ist.«
Quelle: IVKK, 09.07.2019