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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Marburger Bund, PDF, 551 kB).



Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Das Ziel ist richtig, die Ausgestaltung jedoch stark verbesserungsbedürftig. Zu diesem Urteil kommt der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Reform der
Notfallversorgung.

Der Referentenentwurf enthalte richtige Ansatzpunkte, z.B. zentrale
Anlaufstellen am Krankenhaus, eine Ersteinschätzung von Notfallpatienten auf
der Grundlage eines einheitlichen standardisierten Systems und die Einbindung
des Rettungsdienstes in das Gesamtkonzept. Die Konstruktion der Integrierten
Notfallzentren (INZ) sei jedoch nicht tragfähig.

„Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten können
die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten und eine medizinisch sinnvolle
Inanspruchnahme der Notfallversorgung fördern. Wir halten es allerdings aus
fachlicher und rechtlicher Sicht nicht für sinnvoll, wenn zur Zusammenarbeit
des Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung und der Notfallambulanz des
Krankenhauses räumlich und wirtschaftlich abgegrenzte Einrichtungen errichtet
und betrieben werden müssen“, heißt es in der Stellungnahme.

Mit einem solchen Konstrukt würde eine gänzlich neue Versorgungseinheit mit
eigener Rechtsform entstehen. Abgesehen von den damit verbundenen
Fragestellungen würde regionalen Erfordernissen und bereits vorhandenen,
bewährten Strukturen sowie unterschiedlichen personellen Ressourcen kaum mehr
Rechnung getragen werden können. INZ-Strukturen in der vorgesehenen Form würden
neue Probleme schaffen, statt die bestehenden zu lösen, kritisiert der MB.

Änderungsbedarf sieht der Marburger Bund ebenso hinsichtlich der geplanten
Auswahl der INZ-Standorte. Die alleinige Versorgung in Integrierten
Notfallzentren würde dem regionalen Versorgungsbedarf nicht gerecht werden.
„Wenn zukünftig nur noch entfernte Integrierte Notfallzentren entscheiden
sollen, wo und wie die Patienten behandelt werden, wird das zu erheblichen
Engpässen mit langen Wartezeiten führen. Die Kapazitäten dieser Einrichtungen
würden gar nicht ausreichen, die große Masse der ambulanten Patienten zu
versorgen“, warnt der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und
Ärzte. Erforderlich seien daher gesetzliche Leitplanken, um eine für die
Notfallversorgung ausreichende Zahl von Standorten zu gewährleisten

Für rechtlich nicht haltbar und auch angesichts der geplanten Reduzierung der
Versorgungsdichte verfehlt hält der MB den Vorschlag eines 50-prozentigen
Vergütungsabschlags für ambulant erbrachte Akutversorgung durch Krankenhäuser,
die kein INZ betreiben dürfen. „Vergütung ist die finanzielle Gegenleistung für
eine erbrachte Leistung. Krankenhäuser und die darin tätigen Ärztinnen und
Ärzte sind zur Abklärung von Notfällen rechtlich verpflichtet, sie können sich
der Leistungserbringung nicht entziehen“, heißt es in der Stellungnahme.

Der MB fürchtet, dass die angestoßenen positiven Entwicklungen auf regionaler
Ebene zum Erliegen kommen, sollte der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form
beschlossen werden. Die angestrebte Entlastung der Notaufnahmen der
Krankenhäuser würde sich über Jahre hinauszögern. Die Frist von 18 Monaten für
die Umsetzung von Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses beginnt mit der
Verkündung des Gesetzes. Danach haben die Landesausschüsse weitere sechs Monate
Zeit, die Standorte für die INZ festzulegen. Erst danach beginnen die
Verhandlungen der regionalen KVen mit den ausgewählten Krankenhausstandorten.
Das neue Notfallsystem würde also voraussichtlich frühestens gegen Ende des
Jahres 2022 greifen können.

Quelle: Marburger Bund, 12.02.2020

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