Verwaltungsgericht Chemnitz bezeichnet Vorgehen der sächsischen Krankenhausplanungsbehörde im Fall der beantragten Neurochirurgie am Heinrich-Braun-Krankenhaus Zwickau als hanebüchen
Verwaltungsgericht Chemnitz bezeichnet Vorgehen der sächsischen Krankenhausplanungsbehörde im Fall der beantragten Neurochirurgie am Heinrich-Braun-Krankenhaus Zwickau als hanebüchen (Freie Presse).