Az. L 16 KR 780/16 NZB: Aufrechnungsverbot gilt gemäß Sicherstellungsvertrag nach § 112 SGB V für Nordrhein-Westfalen /> Kartellamt habe mögliche Fusion der Kreiskrankenhäuser in Dormagen und Grevenbroich mit dem städtischen Lukaskrankenhaus Neuss freigegeben />
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