Korruptionsbekämpfung: Etwaige strafrechtliche Regelungen müssen für alle Player im Gesundheitswesen gelten
Korruptionsbekämpfung: Etwaige strafrechtliche Regelungen müssen für alle Player im Gesundheitswesen gelten (Deutsches Ärzteblatt).
Verlässliche Finanzierung für Krankenhäuser im ländlichen Raum gefordert />
Online-Befragung bis zum 26. April 2013: Der MDK Bayern lädt ein, eine Meinung zur Rechnungsprüfung nach § 275 Abs. 1 c SGB V zu äußern />
Korruptionsbekämpfung: Etwaige strafrechtliche Regelungen müssen für alle Player im Gesundheitswesen gelten (Deutsches Ärzteblatt).