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PKV fördert klinische Krebsregister mit 5 Mio. Euro

PKV fördert klinische Krebsregister mit 5 Mio. Euro (Pressemitteilung).



Zum Weltkrebstag am 4. Februar haben Experten vor einem deutlichen Anstieg der Krebsfälle gewarnt. Alleine in Deutschland sind 2019 etwa 500.000 Menschen an Krebs erkrankt. Nach aktuellen Prognosen wird die Zahl der jährlichen Neuerkrankungen bis 2040 auf 600.000 pro Jahr steigen. Die Bundesregierung hat
auf die Zunahme an Krebserkrankungen schon im Jahr 2008 reagiert und gemeinsam
mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren den Nationalen Krebsplan ins Leben
gerufen. Am Nationalen Krebsplan ist der PKV-Verband als eine von 25
Organisationen beteiligt.

Der Nationale Krebsplan soll die Krebsfrüherkennung und Krebsversorgung in
Deutschland verbessern. Dafür wurden für vier Handlungsfelder 13 konkrete Ziele
erarbeitet. Für die Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen
und der Qualitätssicherung hat man den Krebsregistern eine zentrale Rolle in
der Datensammlung und –aufbereitung zugeteilt und deren Ausbau und Vernetzung
untereinander beschlossen. Die Private Krankenversicherung beteiligt sich seit
2014 an der finanziellen Förderung der Registerstellen.

Was ist ein Krebsregister?
Ein Krebsregister ist eine Datenbank, in der systematisch Informationen über
Tumorerkrankungen gesammelt werden. Es gibt zwei verschiedene Arten von
Krebsregistern: epidemiologische und klinischen Krebsregister.

Ein epidemiologisches Krebsregister erfasst Daten zu Tumorerkrankungen
bevölkerungsbezogen. So lässt sich ermitteln, wie häufig bestimmte Krebsarten
in einer Region vorkommen. Forscher können anhand der anonymisierten Daten über
Alter, Geschlecht und Wohnort der Patientinnen und Patienten sowie über deren
Überlebenszeit neue Präventions- und Früherkennungsprogramme entwickeln oder
Krebsursachen und Risikofaktoren identifizieren.

In einem klinischen Krebsregister werden Versorgungsdaten zu einem Patienten
von Kliniken und niedergelassenen Ärzten zusammengeführt. Sie enthalten meist
umfangreiche Informationen zu Erkrankungen und Behandlungen der betroffenen
Patienten. Die Analysen dieser Daten aus dem Versorgungsalltag können helfen,
viele Fragen zu diesen Erkrankungen zu beantworten. Damit kann die Forschung
bestehende Behandlungsstandards auch außerhalb von klinischen Studien
überprüfen. Auf Basis der Registerdaten können Forscher und Onkologen
Krankheiten und deren Verläufe besser verstehen und die Wirksamkeit von
Therapien auswerten.

Wie werden die Krebsregister finanziert?
In Deutschland sind die Bundesländer für die Krebsregister zuständig.
Bundesweit werden in 15 klinischen Registerstellen (Berlin und Brandenburg
arbeiten zusammen) Daten zu Krebserkrankungen und -behandlungen erfasst.

Die epidemiologischen Krebsregister werden ausschließlich durch die jeweiligen
Landesbehörden finanziert. Für das Zentrum für Krebsregisterdaten im Robert
Koch-Institut (ZfKD) ist der Bund zuständig.

Die Finanzierung der klinischen Krebsregisterstellen hat das
Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) im Jahr 2013 erstmals
bundeseinheitlich geregelt. Danach fördern die Gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV) die Krebsregisterstellen mit
einer pauschalen Vergütung für jeden Versicherten, der in die Datenbank
aufgenommenen wird.

Seit 2018 hat der PKV-Verband die Förderbedingungen mit den klinischen
Krebsregistern neu verhandelt und entsprechende Verträge abgeschlossen. Auf
dieser Grundlage zahlt der PKV-Verband für das Jahr 2018 insgesamt 4.895.859
Euro an Fördermitteln an die 15 klinischen Krebsregister in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung, 06.02.2020

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