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Datenmissbrauch im sensiblen Gesundheitsbereich muss verhindert werden

Datenmissbrauch im sensiblen Gesundheitsbereich muss verhindert werden (Transparency Deutschland).



Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die neuen gesetzlichen Regelungen zur Auswertung von Patientendaten überprüfen will. Gerade im sensiblen Gesundheitsbereich muss der Datenschutz eine besonders wichtige Rolle spielen. Die umfassenden Möglichkeiten der Speicherung
und Auswertung von Patientendaten führen dazu, dass anvertraute persönliche Daten dem privaten Missbrauch stark und unnötig ausgesetzt sind.

Dazu Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland:

„Aus unserer Sicht ist nicht gewährleistet, dass hochsensible persönliche Daten
später nicht individuell zuzuordnen sind. Dies stellt einen Angriff auf die
Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten dar. Wir wünschen uns,
dass das Bundesverfassungsgericht dem übermäßigen Datensammelinteresse der
Krankenversicherungen und der Gesundheitsverwaltung engere Grenzen setzt.“

Transparency Deutschland kritisiert die Versuche des Gesetzgebers, die Sammlung
und zentralisierte Speicherung von Patienten- bzw. Arztgeheimnissen zu
legitimieren. Aus dem Gesundheitsministerium kommen in den letzten Jahren in
rascher Folge Gesetze, die erzwingen, dass Arzt- und Patientengeheimnisse
Institutionen mit privaten Interessen und den durch Wettbewerb mit
Sekundärinteressen belasteten Krankenkassen anvertraut werden müssen. Dazu
gehören beispielsweise die vom „Digitale-Versorgung-Gesetz“ vorgesehenen Apps
zum Sammeln von Versichertendaten auf Kassenkosten und die Elektronische
Patientenakte.

Aus Sicht von Transparency Deutschland ist der gesundheitsrelevante
Nutzen-Nachweis bisher nicht geführt worden. Der Zweck dieser Zugriffe auf
persönliche Daten und der mögliche Nutzen für die Betroffenen werden
durchgehend nicht konkret, sondern nur sehr allgemein dargestellt. Da viele
Forschungsvorhaben im Gesundheitsbereich industriefinanziert sind, muss der
Gesetzgeber sicherstellen, dass Patientendaten nicht für private und
kommerzielle Zwecke missbraucht werden können.

Hintergrund
Das BVerfG hatte am 19. März 2020 einen Eilantrag eines gesetzlich
Krankenversicherten gegen die Auswertung von Krankenversicherungsdaten
abgelehnt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Verfahren
schwierige verfassungsrechtliche Fragen aufwerfe, über die im Eilverfahren
inhaltlich nicht entschieden werden könne. Allerdings hält das BVerfG die
Argumente des Klägers für so gewichtig, dass es sie nun im Rahmen einer
Verfassungsbeschwerde prüfen will. Mit der flächendeckenden Erhebung sensibler
Daten seien tiefe Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verbunden, deren
Rechtfertigung nur unter näherer Prüfung der Ausgestaltung im Einzelnen möglich
sei.

Quelle: Transparency Deutschland, 19.05.2020

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