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Patientendaten-Schutz-Gesetz: Mehr Mut bei der Gestaltung digitaler Medizin gefordert

Patientendaten-Schutz-Gesetz: Mehr Mut bei der Gestaltung digitaler Medizin gefordert (Marburger Bund).



Der Marburger Bund begrüßt, dass die Bundesregierung die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vorantreiben will. Dieses Gesetz formuliert hierbei einen wichtigen rechtlichen Rahmen, in dem sich die digitale Medizin zukünftig entwickeln kann. Hierdurch kann die notwendige Implementierung
digitaler Angebote im Gesundheitswesen beschleunigt und die Gesundheitsversorgung der Zukunft verbessert werden.
PD Dr. Peter Bobbert, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes
PD Dr. Peter Bobbert, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes
Aus diesem Grund ist es nicht verständlich, warum im PDSG explizit eine
wesentliche Säule der Gesundheitsversorgung, der öffentliche Gesundheitsdienst
(ÖGD), keinen vollen Zugriff zur elektronischen Patientenakte (ePA) bekommen
soll. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Ärztinnen und Ärzten im ÖGD nur ein
begrenzter Zugang zu den Daten der ePA bei der medizinischen Versorgung der
Menschen ermöglicht werden soll. Der Gesetzgeber muss hier mutiger in der
rechtlichen Rahmengestaltung sein und den Ärztinnen und Ärzten im ÖGD die
gleichen Möglichkeiten bieten wie denen im stationären und ambulanten Bereich“,
stellt PD Dr. Peter Bobbert, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes, vor
der morgigen öffentlichen Anhörung zum PDSG im Deutschen Bundestag fest.

Spielraum für mehr Mut sieht der Marburger Bund zudem bei der Gestaltung der
vorgesehenen Möglichkeit für Versicherte, ihre Daten auf der ePA zukünftig
freiwillig der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung zu stellen. Die
aktuell formulierte Regelung öffnet die Tür, zum Wohle einer verbesserten
medizinischen Versorgung gesundheitsrelevante Daten anonymisiert auszuwerten,
um den medizinischen und wissenschaftlichen Fortschritt zu beschleunigen. Um
die Akzeptanz unter allen Versicherten für die Datenanalyse zu erreichen,
sollte mutiger über individuelle Einwilligungsmodelle zur Datenspende gedacht
werden. Vorbild hierfür können Überlegungen des Deutschen Ethikrates und der
Ethikkommission sein.

Der Schlüssel zur digitalen Medizin der Zukunft liegt in der Fortsetzung der
vertrauensvollen Arzt-Patientenbeziehung von heute. Patientinnen und Patienten
entscheiden souverän über die Weitergabe von Daten an ihre behandelnden
Ärztinnen und Ärzte. Dies geschieht im Wissen, dass unbefugte Dritte keinen
Einfluss auf die Arzt-Patientenbeziehung nehmen können. Daher kritisiert der
Marburger Bund die Bestimmung, dass Versicherte die Inhalte ihrer ePA an die
Krankenkassen übermitteln können, wenn sie zum Beispiel kassenspezifische
Angebote nutzen wollen. „Gesetzliche und private Krankenversicherungen dürfen
weder heute noch in Zukunft von ihren Versicherten verlangen oder ihre
Versicherten dazu animieren, Krankheitsdaten preiszugeben, indem sie
beispielsweise als Gegenleistung finanzielle Vorteile oder eine verbesserte
individuelle medizinische Versorgung versprechen. Ein solches Verwendungs- und
Weitergabeverbot muss uneingeschränkt gelten“, fordert PD Dr. Peter Bobbert.

Quelle: Marburger Bund, 26.05.2020

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