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Ersatzkassen in Sachsen schließen Vereinbarung zur Übergangspflege

Ersatzkassen in Sachsen schließen Vereinbarung zur Übergangspflege (VdEK).



Die Ersatzkassen in Sachsen haben eine GKV-gemeinsame Vereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der Übergangspflege im Krankenhaus (gemäß §§ 39e, 132m SGB V) mit der Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. geschlossen. Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft.

„Lassen sich nach einer stationären Krankenhausbehandlung beispielsweise eine
Pflege zu Hause oder eine Kurzzeitpflege nicht sicherstellen, besteht die
Möglichkeit, die neu geschaffene ‚Übergangspflege im Krankenhaus‘ in Anspruch
zu nehmen“, erläutert Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen.
Betroffene werden für bis zu zehn Tage in der Klinik weiterversorgt, in der sie
behandelt wurden. „Die Übergangspflege umfasst die Versorgung mit Arznei-,
Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und
Behandlungspflege, das Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung und im
Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung – damit kann sie an der
Schnittstelle von stationären und pflegerischen Leistungen eine sinnvolle
Ergänzung der Versorgung sein“, so Heinke weiter.

Quelle: VdEK, 13.12.2022

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