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Hüftgelenknahe Femurfraktur: IQTIG startet neues QS-Verfahren im Regelbetrieb QSFFx-RL

Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL): IQTIG startet neues QS-Verfahren im Regelbetrieb (IQTIG).



Die Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legt die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur fest.Das Nachweisverfahren ist ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.
Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem 15. November und 31. Dezember 2023 ein erstmaliger Nachweis über die Erfüllung der Mindestvorgaben an die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen übermittelt wird. Dementsprechend startet die Datenerhebung zur QSFFx-RL am 15. November 2023.
Das IQTIG wurde vom G-BA beauftragt, auf Basis der Richtlinie und der dort in Anlage 3 enthaltenen Checkliste eine Spezifikation zu entwickeln. Zur Datenerhebung und –übermittlung wird eine spezifikationskonforme Software benötigt. Das IQTIG hat Kontaktinformationen zu Softwareherstellern veröffentlicht, die Software für die Umsetzung gemäß QSFFx-RL anbieten.

Die Krankenhäuser müssen bis zum 15. Februar 2024 die erste Strukturabfrage an das IQTIG übermitteln. Das IQTIG wertet im Auftrag des G-BA die Daten der Strukturabfrage standortbezogen aus und übermittelt dem G-BA die Ergebnisse jährlich in Form eines Berichts. Dieser Bericht wird vom G-BA veröffentlicht. Die für den Jahresbericht vorgesehenen Auswertungen sind in einem vom IQTIG verfassten Auswertungs- und Berichtskonzept beschrieben.
Darüber hinaus wird das IQTIG die Daten zum Zwecke der Veröffentlichung im strukturierten Qualitätsbericht nach § 136b SGB V standortbezogen aufbereiten. Die standortbezogenen Ergebnisse werden im Rahmen der Regelungen für Qualitätsberichte veröffentlicht. Details dazu sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss noch festzulegen.
Weitere Informationen zum QS-Verfahren Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx) finden Sie hier.

Quelle: IQTIG, 11.09.2023

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