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IQTIG erhält Auftrag zur systematischen Identifizierung von Qualitätsdefiziten

QS-Verfahren sollen schneller und effizienter werden (Pressemeldung).



Das IQTIG wurde durch den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) mit der Entwicklung eines Konzepts zur kontinuierlichen und systematischen Identifizierung von relevanten Qualitätsdefiziten und Verbesserungspotenzialen in der Gesundheitsversorgung beauftragt. „Die Beauftragung ist ein wichtiger Schritt
zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung. Mit der Beauftragung kann die Qualitätssicherung zukünftig deutlich zielgerichteter in Versorgungsbereichen
mit relevanten Qualitätsdefiziten eingesetzt werden“, sagt Institutsleiter
Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Unser Ziel dabei ist, durch ein kontinuierliches
datenbasiertes Monitoring Versorgungsbereiche mit relevanten Qualitätsdefiziten
zu identifizieren und zu priorisieren. Dadurch können in Zukunft
Verbesserungspotentiale deutlich schneller erkannt werden. Das Konzept
beinhaltet zudem eine beschleunigte Entwicklung von Qualitätsindikatoren, um
qualitätsfördernde Maßnahmen in diesen Fällen frühzeitiger umsetzen zu können“,
so Prof. Claus-Dieter Heidecke.

QS-Verfahren sollen schneller und effizienter werden
Die Beauftragung des G-BA vom 12. Mai 2023 umfasst dabei auch die exemplarische
Erprobung und praktische Anwendung des Konzepts, um dessen Praktikabilität zu
belegen. Zudem beinhaltet die Beauftragung die Entwicklung eines methodischen
Vorgehens für eine beschleunigte Entwicklung von Qualitätsindikatoren in einem
eng begrenzten Versorgungsausschnitt. „Wir werden zudem mit Vertretern von
Institutionen aus anderen europäischen Ländern und weiteren Experten im Rahmen
eines Symposiums diskutieren, welche Verfahren zur Identifizierung von
Qualitätsdefiziten in anderen Ländern bereits etabliert sind und welche Ansätze
wir für die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in Deutschland aufgreifen
können“, so Prof. Claus-Dieter Heidecke. Das Symposium zum Thema „Detektion von
Qualitätsdefiziten“ findet am 1. Juni 2023 im IQTIG statt.

Auftrag ist weiterer Schritt zur Weiterentwicklung der datengestützten
gesetzlichen Qualitätssicherung
Das IQTIG wird dem G-BA seine Empfehlungen bis zum 31. Januar 2025 vorlegen.
Die aktuelle Beauftragung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des durch den
G-BA am 19. April 2022 beschlossenen Eckpunktepapiers zur Weiterentwicklung der
datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung. Mit der Verabschiedung des
Eckpunktepapiers verfolgte der G-BA insbesondere das Ziel, dass Aufwand und
Nutzen der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung besser
zusammenpassen.
In einem ersten Schritt wurde das IQTIG bereits mit der Weiterentwicklung der
aktuell 15 datengestützten Qualitätssicherungsverfahren beauftragt. Dazu
erarbeitet das IQTIG aktuell Empfehlungen, inwieweit sich bei den bestehenden
Qualitätssicherungsverfahren Aufwände reduzieren lassen und sich das Verhältnis
von Aufwand und Nutzen optimieren lässt.
Hierzu wird das IQTIG Empfehlungen insbesondere zur Überarbeitung, Aussetzung
oder Aufhebung von Datenfeldern, Qualitätsindikatoren oder des
Qualitätssicherungsverfahrens erarbeiten. Die Empfehlungen zu drei
exemplarischen Qualitätssicherungsverfahren wird das IQTIG dem G-BA bis zum 19.
Juli 2023 vorlegen.

Aufgabengebiet des IQTIG in der externen Qualitätssicherung
Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende
Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach §136 ff SGB V. Als
Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs.
1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden.
Diese Pressemitteilung können Sie auch als PDF herunterladen.

Quelle: Pressemeldung, 15.05.2023

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