Arbeitsrecht: Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betriebsübernehmer
Arbeitsrecht: Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betriebsübernehmer (Perspektive Mittelstand).