Ergebnisse myDRG Fachportal Medizincontrolling
29.06.2019
Az. B 1 KR 2/18 R: TAVI müsse aufgrund der hohen Qualitätsvorgaben der Schwerpunktversorgung der höheren Versorgungsstufen vorbehalten bleiben, um die von der Krankenhausplanung intendierte Strukturqualität sicherzustellen (Urteilsbegründung).
08.02.2019
Az. L 8 KR 511/16: TAVI-Eingriffe seien eine interdisziplinäre Therapieform und damit nur in Krankenhäusern mit herzchirurgischer und kardiologischer Abteilung durchzuführen - ein alleiniger Versorgungsauftrag für Innere Medizin/Kardiologie reiche nicht aus (Urteilsbegründung).
12.09.2018
Az. 10 K 5776/16.F: Trans-Katheter Aortenklappenimplantationen (TAVI) sind dem Fachgebiet Innere Medizin (Kardiologie) zuzurechnen (Medizinrecht RA Mohr).
28.09.2015
Az. S 11 KR 127/13: TAVI-Leistungen (kathetergestützte Aortenklappenimplantation) durften vor Inkrafttreten der G-BA-Richtlinie zu minimal-invasiven Herzklappeninterventionen auch von Krankenhäusern erbracht werden, die über keine planerisch zugewiesene Fachabteilung Herzchirurgie verfügen (Medizinrecht RA Mohr).