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Suchergebnisse von Casemix-Daily - Neuigkeiten
03.12.2018Az. S 13 KR 286/16: Vergütungsforderungen und Erstattungsansprüche zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen verjähren nach Auffassung des SG Speyer gem. § 195 BGB in drei Jahren (Anwaltskanzlei Heinemann).
01.03.2018
Az. S 13 KR 286/16: Für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern im Rahmen einer Abrechnungsstreitigkeit gelte die Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB auf Grund der Verweisung (Justizportal Rheinland-Pfalz).