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Az. S 13 KR 286/16: Für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern im Rahmen einer Abrechnungsstreitigkeit gelte die Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB auf Grund der Verweisung mydrg.de





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Az. S 13 KR 286/16: Für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern im Rahmen einer Abrechnungsstreitigkeit gelte die Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB auf Grund der Verweisung

Az. S 13 KR 286/16: Für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern im Rahmen einer Abrechnungsstreitigkeit gelte die Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB auf Grund der Verweisung (Justizportal Rheinland-Pfalz).

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