Az. S 46 KR 1162/20: Der OPS 5-059.g* ist eine nach Zahl unterscheidbare multiple Prozedur
Die doppelte Kodierung des OPS sei nach der DKR-2016 P005k zulässig und Ausschlussfrist nach § 8 PrüfvV (KMH-Medizinrecht).
Die doppelte Kodierung des OPS sei nach der DKR-2016 P005k zulässig und Ausschlussfrist nach § 8 PrüfvV (KMH-Medizinrecht).
Az. L 16 KR 746/20: Kein Zurückbehaltungsrecht der Krankenkassen für NRW-Krankenhausabrechnungen (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 597/19: Fehlender Pflegebericht nicht ausschlaggebend für Beurteilung einer Verweildauerüberschreitung, wenn andere Unterlagen diese begründen (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 347/20: Die Krankenkasse habe allein eine sachlich-rechnerische Prüfung und keine Auffälligkeitsprüfung in Auftrag gegeben (Urteilsbergründung).
B 1 KR 27/21 R: Vorinstanz muss z.B. klären, ob das Interventionsprotokoll einen OP-Bericht im Sinne der vom MDK ihrer Art nach konkret angeforderten Unterlagen darstellt (Terminbericht 22/22).
Az. B 1 KR 27/21 R: Krankenkasse lässt das BSG die Ausschlussregelung in § 7 Abs 2 PrüfvV 2014 prüfen (Terminvorschau 22/22).
Az. L 16 KR 644/20: Erhöhung des Abrechnungsbetrages sei planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes im Sinne einer verdeckten Regelungslücke mit überschießender Rechtsfolge bei wortlautgetreuer Anwendung... (Urteilsbegründung).
Az. S 17 KR 328/20: § 7 Abs. 2 PrüfvV - Keine Pflicht des Krankenhauses zur Vorlage weiterer Unterlagen (KMH-Medizinrecht).
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) fordert nach befremdlichem Schlichtungsspruch: Qualifizierte Seelsorge ist als fester Bestandteil des Palliativteams in die OPS-Codes 8-982 und 8-98e einzubinden (Stellungnahme, PDF, 188 kB).