Sachbearbeiter Kodierung und Abrechnungsprüfung Krankenhausleistungen (w/m/d) R+V BKK Wiesbaden
Die R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden sucht einen Sachbearbeiter Kodierung und Abrechnungsprüfung Krankenhausleistungen (m/w/d) (Stellenanzeige).
Die R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden sucht einen Sachbearbeiter Kodierung und Abrechnungsprüfung Krankenhausleistungen (m/w/d) (Stellenanzeige).
Im Krankenhaus Ebersbach werden nun schrittweise die Krankenhausleistungen abgebaut (Sächsische Zeitung).
Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (DKG, PDF, 1,6 MB).
Coronatest kann im Krankenhaus gesondert wahlärztlich mit geminderter Gebührenordnungsposition abrechenbar sein (Medizinrecht Saarland).
Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB) 2024: Aktuell E1-Plus-Formular (AOK, ZIP, 5 MB).
Die R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden sucht einen Sachbearbeiter Kodierung und Abrechnungsprüfung Krankenhausleistungen (m/w/d) in hybrider Beschäftigung mit Präsenz- und Home-Office-Anteil (Stellenanzeige).
Nachtrag vom 23.5.2023 mit Wirkung zum 1.7.2023 bzw. 1.8.2023 zur 4. Fortschreibung vom 12.8.2022 mit Wirkung zum 1.4.2023 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §17c KHG (DKG).
Az. B 1 KR 15/21 R: Ort der Leistungserbringung und Wesentlichkeit der Leistung sind entscheidend (Seufert-Law).
Az. B 1 KR 15 /21 R: Eine nicht im Krankenhaus erbrachte ärztliche Leistung, für die auch keine Einrichtungen, Mittel und Dienste des Krankenhauses eingesetzt wurden, ist keine Krankenhausleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG (Medizinrecht RA Mohr).
Informationen zur stationären und ambulanten Krankenhausbehandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind für Mitarbeiter der Krankenhäuser (Deutsche Krankenhausgesellschaft, PDF, 1,4 MB).
Für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche hat das Krankenhaus die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten (Presseaussendung).
Nachtrag vom 22.3.2022 mit Wirkung zum 1.4.2022 bzw. 1.7.2022 zur 3. Fortschreibung vom 10. Juli 2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (DKG).
Nachtrag vom 16.3.2022 mit Wirkung zum 1.4.2022 zur 3. Fortschreibung vom 10. Juli 2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §17c KHG - Entwurf (DKG).
Klinikum Braunschweig: 40 Pflegekräfte und Ärzte nur mit der Dokumentation der Krankenhaus-Leistungen befasst (Braunschweiger Zeitung).
Wahlleistungsvereinbarung: Bestätigung des Mehrwahlarztsystems und Abrechnung von ärztlichen Wahlleistungen (Springer).
Datenübermittlung nach § 301 - Vereinbarung und Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (BWKG).