BGH: Zytostatika-Zubereitung ist keine Anfertigung einer Rezeptur
BGH: Zytostatika-Zubereitung ist keine Anfertigung einer Rezeptur (Apotheke Adhoc).
Budget-/Pflegesatzverhandlungen für Medizincontroller />
Finanznot der Krankenhäuser zunehmendes Problem für die Kommunen />
BGH: Zytostatika-Zubereitung ist keine Anfertigung einer Rezeptur (Apotheke Adhoc).