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Reha-Stärkungsgesetz: Wichtige Weichenstellungen im Interesse der Patienten

Reha-Stärkungsgesetz: Wichtige Weichenstellungen im Interesse der Patienten (Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft).



Regionale Besonderheiten müssen berücksichtigt werden Der aktuell vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung in der
gesetzlichen Krankenversicherung enthält wichtige Weichenstellungen für die
Zukunft der medizinischen Rehabilitation. Damit werden teilweise langjährige
Forderungen der Reha-Kliniken aufgegriffen.

„Ganz wichtig ist, dass mit dem Gesetz die Verbindlichkeit der ärztlichen
Verordnung von medizinischer Rehabilitation deutlich gestärkt werden soll. Das
fordern wir schon lange, denn der behandelnde Arzt kennt den Patienten und
seinen individuellen Behandlungsbedarf ja am besten“, so der
Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft,
Matthias Einwag. Deshalb sei es richtig, dass die Krankenkassen künftig nur
noch in Ausnahmefällen vom ärztlichen Votum abweichen dürfen.

„Außerdem soll das Wunsch- und Wahlrecht der Patienten gestärkt werden. Denn
wenn ein Patient künftig eine andere Klinik auswählt als von seiner
Krankenkasse vorgeschlagen, soll er nur noch die Hälfte der dadurch
verursachten Kostensteigerungen bezahlen. Das ist ein wichtiger Schritt, aber
noch nicht ausreichend“, erläutert Einwag. Wenn eine Reha-Klinik einen
Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung hat, sollten die Patienten
diese ohne Zuzahlung auswählen können.

Die Reha-Kliniken begrüßen, dass die Vergütungen stärker von den erbrachten
Leistungen und den tariflichen Personalkosten abhängen sollen. „Allerdings
müssen in Baden-Württemberg auch die überdurchschnittlichen Löhne bezahlt
werden, die es in einem Hochlohnland einfach gibt“, so Einwag weiter. Daher
müsse es in den im Gesetz vorgesehenen Bundesvereinbarungen zur Vergütung
unbedingt Öffnungsklauseln für regionale Besonderheiten geben. „Wir hoffen,
dass mit dem Gesetz die dringend notwendige Verbesserung der Finanzlage der
Kliniken möglich wird“, betont Einwag. Nach der Frühjahrsumfrage der BWKG
hatten 41% der Reha-Kliniken im Südwesten das Jahr 2018 mit einem Defizit
abgeschlossen (BWKG-Indikator 1/2019).

Quelle: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, 14.08.2019

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