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Bundesamt für Soziale Sicherung veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019

Bundesamt für Soziale Sicherung veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019 (Download, PDF, 3,9 MB).



Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat heute seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 veröffentlicht. Der Bericht beleuchtet die wichtigsten Themen aus dem Aufsichts- und Verwaltungsgeschehen des vergangenen Jahres. Hervorzuheben sind zahlreiche neue gesetzliche Regelungen, insbesondere im Bereich der Krankenversicherung, die
das BAS begleitet und umgesetzt hat. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz
(TSVG), das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sowie das
Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) führten zu wesentlichen Änderungen in
der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Digitalisierungsfragen haben das BAS
im Berichtsjahr erneut intensiv beschäftigt. Die Spannbreite der digitalen
Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Sozialversicherung ist groß.

Dazu erklärt der Präsident des BAS, Frank Plate:
„Ziel ist und bleibt es, den digitalen Transformationsprozess insgesamt zu
befördern. Im Fokus aller Bestrebungen zur Digitalisierung muss allerdings die
Verbesserung der Versorgung stehen. Dabei ist dem Schutz der Sozialdaten
höchste Priorität einzuräumen. Das BAS berät die Sozialversicherungsträger bei
einer rechtskonformen Umsetzung digitaler Anwendungen.“
Der Tätigkeitsbericht ist zum Nachlesen und zum Download auf der Internetseite
des BAS unter www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/downloadcenter/
eingestellt.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), ehemals Bundesversicherungsamt,
führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-,
Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über
mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS wichtige
Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben
gehören u.a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des
Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von
Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des
Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.

Quelle: Download, 06.08.2020

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