Vereinfachtes Inkrafttreten zahlreicher G-BA-Beschlüsse
Nicht-normsetzende G-BA-Beschlüsse bekommen künftig durch Publikation auf der G-BA-Website statt via Bundesanzeiger Geltung (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Alle nicht-normsetzenden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden künftig nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern es reicht aus, sie auf der G-BA-Website zu publizieren. Sie treten unmittelbar mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft. Diese zeit- und
ressourcensparende Vereinfachung ermöglicht eine vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigte Änderung der G-BA-Verfahrensordnung, die seit heute
gilt. Aktiv nutzen wird der G-BA diese Neuerung aus organisatorischen Gründen
aber erst ab dem 1. November 2022.
[...]
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 17.08.2022