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Neuer Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege konstituiert sich

Am 28. Februar 2023 ist der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege zu seiner konstituierenden Sitzung im Bundesministerium für Gesundheit zusammengetreten. (Das Bundesgesundheitsminsterium informiert über den neuen SVR Gesundheit & Pflege in seiner Pressenachricht).



In der Sitzung wurde Prof. Michael Hallek, Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn Köln Düsseldorf (CIO), zum Vorsitzenden und Prof. Melanie Messer sowie Prof. Jonas Schreyögg zu den stellvertretenden
Vorsitzenden gewählt. Anschließend fand ein erstes persönliches Treffen von Minister Lauterbach mit dem neuberufenen Gremium statt.

Als ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrates liegt mir dieses Gremium
besonders am Herzen. Ich freue mich auf wichtige, neue Impulse aus der
Wissenschaft für unsere Arbeit. Auch im Gesundheitswesen sind wir als
Gesellschaft damit konfrontiert, dass Fachkräfte fehlen. Deshalb habe ich den
Sachverständigenrat gebeten, sich im ersten Gutachten diesem Thema zu widmen.
Wir müssen Wege finden, auch die geburtenstarken Jahrgänge gut zu versorgen,
wenn sie älter und kränker werden.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
In dem Gedankenaustausch wurde insbesondere das Thema „Fachkräfte im
Gesundheitswesen“ erörtert. Der Minister hatte die Ratsmitglieder bereits im
Berufungsschreiben gebeten, dieses Thema in einem ersten Gutachten zu
untersuchen. Analysiert werden sollen aktuelle Rahmenbedingungen und zukünftige
Handlungsmöglichkeiten für die Fachkräftesicherung im deutschen
Gesundheitswesen, sowohl für die stationäre wie für die ambulante Versorgung.
Dabei sollen die verschiedenen Gesundheitsberufe in den Blick genommen werden,
vor allem im Bereich Pflege, Medizin und Psychotherapie und u. a. im Hinblick
auf konkurrierende Bedarfe am Arbeitsmarkt und den demografischen Wandel
untersucht werden.

Der Personalmangel in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in der
ambulanten Versorgung wird immer problematischer. Deshalb ist es richtig, dass
wir uns als Sachverständigenrat diesem Thema als Erstes stellen. Durch die
Verkürzung der Gutachtenperiode haben wir nur ein Jahr Zeit Antworten auf diese
komplexe Fragestellung zu finden. Das ist für den Sachverständigenrat aber mehr
Verpflichtung als Belastung. So können wir notwendige Veränderungsprozesse noch
in dieser Legislatur anstoßen.

Der neue Vorsitzende des Sachverständigenrats Prof. Michael Hallek
Hintergrund
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zum 1. Februar 2023 einen neuen
Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege berufen. In den Sachverständigenrat
Gesundheit & Pflege berufen wurden für die Amtszeit 1.2.2023 bis 31.1.2027:

Prof. Nils Gutacker, PhD
Professor für Health Economics an der University of York, UK
Prof. Dr. med. Michael Hallek
Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und
stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn
Köln Düsseldorf (CIO)
Prof. Dr. med. Stefanie Joos
Lehrstuhlinhaberin für Allgemeinmedizin in Tübingen und ärztliche Direktorin
des Instituts für Allgemeinmedizin und interprofessionelle Versorgung des
Universitätsklinikums Tübingen
Prof. Dr. PH Melanie Messer
Professorin für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Klinische Pflege über
die Lebensspanne an der Universität Trier
Prof. Dr. med. Jochen Schmitt, MPH
Professor für Sozialmedizin und Versorgungsforschung an der Technischen
Universität Dresden und Direktor des Zentrums für Evidenzbasierte
Gesundheitsversorgung (ZEGV) der Dresdner Hochschulmedizin
Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg
Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an
der Universität Hamburg
Prof. Dr. rer. oec. Leonie Sundmacher
Leiterin des Fachgebiets Gesundheitsökonomie an der Technischen Universität
München
Aufgabe des Sachverständigenrats ist es, Analysen der Entwicklung der
gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen
Auswirkungen vorzunehmen und daraus Empfehlungen für eine bedarfsgerechte
Versorgung von Patientinnen und Patienten abzuleiten sowie Möglichkeiten und
Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.

Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege wurde 1987 auf gesetzlicher
Grundlage (§ 142 SGB V) errichtet. Er hat die Aufgabe, im Abstand von in der
Regel 12 Monaten, Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und
Pflege mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen
und Empfehlungen zu geben.

Die Gutachten des Sachverständigenrates werden dem Bundesminister für
Gesundheit überreicht und von diesem den gesetzgebenden Körperschaften des
Bundes – Bundestag und Bundesrat – vorgelegt.

Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach war von 1999 bis zu seiner Wahl in
den Bundestag 2005 Mitglied im Sachverständigenrat.

Quelle: Das Bundesgesundheitsminsterium informiert über den neuen SVR Gesundheit, 28.02.2023

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