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Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege neu berufen

Der Bundesgesundheitsminister beruft neue Sachverständige in den SVR Gesundheit und Pflege (Bundesgesundheitsministerium).



Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zum 1. Februar 2023 einen neuen Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege berufen. In dem unabhängigen Gremium sind sieben Professorinnen und Professoren aus den Bereichen Medizin, Ökonomie, Versorgungsforschung und Pflegewissenschaft vertreten.

01. Februar 2023
Der ständige Austausch zwischen Wissenschaft und Politik gibt uns wichtige
Impulse bei der Erneuerung unseres Gesundheitswesens und macht unsere Politik
besser. Der Sachverständigenrat hat uns maßgeblich bei der Digitalisierung, der
Stärkung des Gesundheitssystems oder der Krankenhausreform unterstützen können.
Ich freue mich auf den weiteren Austausch und danke den bisherigen
Ratsmitgliedern herzlich für ihre hervorragende Arbeit.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
In den Sachverständigenrat berufen wurden

Prof. Nils Gutacker, PhD
Professor für Health Economics an der University of York, UK
Prof. Dr. med. Michael Hallek
Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und
stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn
Köln Düsseldorf (CIO)
Prof. Dr. med. Stefanie Joos
Lehrstuhlinhaberin für Allgemeinmedizin in Tübingen und ärztliche Direktorin
des Instituts für Allgemeinmedizin und interprofessionelle Versorgung des
Universitätsklinikums Tübingen
Prof. Dr. PH Melanie Messer
Professorin für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Klinische Pflege über
die Lebensspanne an der Universität Trier
Prof. Dr. med. Jochen Schmitt, MPH
Professor für Sozialmedizin und Versorgungsforschung an der Technischen
Universität Dresden und Direktor des Zentrums für Evidenzbasierte
Gesundheitsversorgung (ZEGV) der Dresdner Hochschulmedizin
Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg
Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an
der Universität Hamburg
Prof. Dr. rer. oec. Leonie Sundmacher
Leiterin des Fachgebiets Gesundheitsökonomie an der Technischen Universität
München
Die neuen Ratsmitglieder nehmen mit der heutigen Berufung ihre Arbeit auf. Am
28. Februar 2023 kommen sie zu einer konstituierenden Sitzung in Berlin
zusammen. Dabei werden unter anderem der oder die Vorsitzende sowie eine
Stellvertretung gewählt. Zudem wird der neue Rat mit Minister Lauterbach einen
ersten Gedankenaustausch zu Herausforderungen des Gesundheitssystems führen.

Hintergrund
Der Sachverständigenrat
Aufgabe des Sachverständigenrats ist es, Analysen der Entwicklung der
gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen
Auswirkungen vorzunehmen und daraus Empfehlungen für eine bedarfsgerechte
Versorgung von Patientinnen und Patienten abzuleiten sowie Möglichkeiten und
Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.

Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege wurde 1987 auf gesetzlicher
Grundlage (§ 142 SGB V) errichtet. Er hat die Aufgabe, im Abstand von in der
Regel 12 Monaten, Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und
Pflege mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen
und Empfehlungen zu geben.

Die Gutachten des Sachverständigenrates werden dem Bundesminister für
Gesundheit überreicht und von diesem den gesetzgebenden Körperschaften des
Bundes – Bundestag und Bundesrat – vorgelegt.

Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach war von 1999 bis zu seiner Wahl in
den Bundestag 2005 Mitglied im Sachverständigenrat.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 01.02.2023

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