Bundesbasisfallwert 2024 i.H.v. 4.210,59 Euro
Bundesbasisfallwert (BBFW) für das Jahr 2024 in Höhe von 4.210,59 Euro vereinbart (GKV-Spitzenverband).
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der PKV-Verband haben gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG bis zum 31.03.2024 auf Basis des Berechnungsergebnisses des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus den Bundesbasisfallwert (BBFW) für das Jahr 2024 in Höhe von 4.210,59 Euro vereinbart. Die Korridorgrenzen in Höhe von 2,50 % über und 1,02 % unter dem BBFW für die Annäherung der Landesbasisfallwerte an den BBFW liegen damit bei 4.315,86 Euro für die obere und 4.167,64 Euro für die untere Korridorgrenze.
Bundesbasisfallwert – Vereinbarung 2024 gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG vom 20.03.2024 (PDF, 37 KB)
Quelle: GKV-Spitzenverband, 31.03.2024