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Gesetzlich vorgeschriebene Prüfquote legt lukratives Geschäftsmodell von Krankenkassen-Dienstleistern trocken

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfquote legt lukratives Geschäftsmodell von Krankenkassen-Dienstleistern trocken (Presseportal).



casusQuo schließt sich der GKV-Forderung nach Erweiterung der Prüfquoten für systematisch falsch abrechnende Krankenhäuser an. Krankenhäuser, die weniger als 20 % ihrer Rechnungen korrekt abrechnen, so
casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe, dürfen nicht durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz geschützt werden."

Bekanntlich handelt es sich bei der DRG-Abrechnungsprüfung um eine Pflicht der
Gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 275 SGB V mit dem Ziel, eine gerechte
Versorgung der Versicherten zu sichern. Das MDK-Reformgesetz hat zum
Jahresbeginn 2020 das Prüfrecht der Krankenkassen einer Quotenregelung
unterworfen. Ziel des Gesetzes ist es, korrekt abrechnende Krankenhäuser mit
einer niedrigeren Prüfquote zu belegen und so die Falschabrechnung systematisch
unattraktiv zu machen. Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist diese
gestaffelte Quotenregelung ausgesetzt worden; Krankenkassen dürfen einheitlich
nur noch 5 % der Krankenhausrechnungen durch den Medizinischen Dienst prüfen
lassen. Natürlich ist es im Sinne der Solidargemeinschaft, in der Pandemie die
Krankenhäuser zu entlasten. Diese Entlastung darf aber nicht zu einer
Überkompensation auf dem Rücken der Solidargemeinschaft führen.

Deutschlandweit gibt es eine zunehmende Zahl von Krankenhäusern, die (gemäß der
vom GKV-SV aktuell veröffentlichten Statistikdaten) weniger als 20 % ihrer
Rechnungen korrekt stellen. Für diese Kliniken herrscht auf GKV-Seite
inzwischen Konsens, dass die fünfprozentige Prüfquote nicht aufrechterhalten
werden kann und sollte. Die Krankenkassen können bei diesen Krankenhäusern
nicht bis zum Ende der COVID-19-Pandemie auf ihr gesetzlich verbrieftes
Prüfrecht verzichten. "Wir können nicht hinnehmen", so Udo Halwe, "dass der
Solidargemeinschaft durch systematische Falschabrechnung hohe Summen
vorenthalten werden."

Quelle: Presseportal, 20.10.2020

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