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Vereinbarung Besondere Einrichtungen 2019 (VBE 2019)

Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2019 (VBE 2019) (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Nach § 17b Abs. 1 Satz 10 KHG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG können Besondere Einrichtungen zeitlich befristet aus dem DRG-Vergütungssystem
ausgenommen werden, sofern dies nach Feststellung der Vertragsparteien auf
Bundesebene erforderlich ist. Diese Feststellung der Vertragsparteien auf
Bundesebene erfolgt durch die "Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen
Einrichtungen" (VBE), die jährlich neu zu vereinbaren ist.

Die VBE 2019 wurde am 20.11.2018 im Spitzengespräch mit dem GKV-Spitzenverband
und dem Verband der Privaten Krankenversicherung konsentiert. In der Anlage
übersenden wir Ihnen den Vereinbarungstext der VBE 2019.

Sobald das Unterschriftenverfahren abgeschlossen ist, werden wir Ihnen eine
unterzeichnete Fassung der Vereinbarung per Rundschreiben zusenden.

DATEIEN
Anlage_Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr
2019 (VBE 2019) (pdf, 94 KB)

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 03.12.2018

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