Veröffentlichung der Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung
Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung bundesweit und je Bundesland (InEK, XLS, 67 kB).
Veröffentlichung der Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung.
Neben der detaillierten Darstellung für registrierte Nutzer des leistungsbezogenen Vergleichs werden die wesentlichen Leistungen und Kennzahlen für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung erfolgt quartalsweise zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres.
Daten des Vereinbarungszeitraums 2019, Stand 30.09.2022:
Bundesländer, für die weniger als vier Krankenhäuser bis zum 30.09.2022 Daten geliefert haben, sind in der folgenden Aufstellung nicht enthalten (keine).
Quelle: InEK, 05.10.2022