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Akutstationäre pädiatrische Einrichtungen werden bei Investitionen unterstützt

Fünf-Millionen-Euro-Sonderförderprogramm für die bayerischen Kinderkliniken (Pressenachricht).



Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat den Startschuss für das Fünf-Millionen-Euro-Sonderförderprogramm für die bayerischen Kinderkliniken gegeben. Holetschek betonte am Montag in München: Das Wohl und die Gesundheit der Kinder in Bayern liegen mir ganz besonders am Herzen. Gerade auch für
Kinder wollen wir in Bayern eine bestmögliche medizinische Versorgung sicherstellen. Insbesondere die Kinderkliniken im Freistaat sind von den
Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Ein wesentlicher Grund dafür liegt
nach Expertenmeinung in den Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie, die
den Kontakt der Kinder mit Viren und ein entsprechendes „Training“ der
Immunreaktion darauf verhindert haben. Deshalb hat die Bayerische
Staatsregierung ein Sofort-Förderprogramm mit einem Volumen von fünf Millionen
Euro aufgelegt. Damit unterstützen wir akutstationäre pädiatrische
Einrichtungen bei Investitionen zur Bewältigung der Nachwirkungen der
Corona-Pandemie.“

Am 13. Dezember 2022 hatte der Bayerische Ministerrat das Sonder-Förderprogramm
für Kinderkliniken beschlossen. Die entsprechende Richtlinie ist nun
veröffentlicht worden. Der Vollzug erfolgt durch das Bayerische Landesamt für
Pflege in Amberg.

Der Minister erläuterte: „Die Mittel sollen kurzfristig für dringende
außerplanmäßige Investitionen in den pädiatrischen Einrichtungen bereitstehen.
Unser Ziel ist es, die aktuelle Patientenversorgung zu verbessern und
Überlastungen der Kliniken künftig zu vermeiden. Die Investitionen sollen etwa
zur kurzfristigen Beschaffung weiterer Monitore, der Etablierung eines
Patienten-Monitoring-Systems, das die Pflegekräfte entlastet, oder zum Ausbau
der digitalen Vernetzung mit anderen Kinderkliniken eingesetzt werden.“

Weiterhin sind auch Beschaffungen für Maßnahmen förderfähig, welche die
Behandlung der Kinder und Jugendlichen neben der medizinischen Therapie
flankieren und aufgrund der positiven Auswirkungen auf die Zeit des
Klinikaufenthalts zu einer Verbesserung des Behandlungserfolgs beitragen.

Holetschek führte aus: „Für Plankrankenhäuser beziehungsweise Hochschulkliniken
werden Mittel in Höhe von einmalig bis zu 1.600 Euro für jedes Krankenhausbett
der Fachrichtungen Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie
bereitgestellt. Maßgeblich für die Bemessung sind die bedarfsfestgestellten
Kapazitäten nach dem Krankenhausplan 2022, einschließlich der entsprechenden
Kapazitäten der Hochschulkliniken. Alle Kinderkliniken im Freistaat sind mit
einem entsprechenden Schreiben über die individuelle Förderhöchstgrenze
(Bettenzahl x 1.600 Euro), den Hinweis auf die Förderinhalte und die
einzuhaltenden Fristen informiert worden.“

Anträge können beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) mit den auf der
Internetseite des LfP unter https://www.lfp.bayern.de/fape/ abrufbaren
Unterlagen bis spätestens 30. September 2023 gestellt werden.

Holetschek sagte: „Wir überlassen es weitgehend den Kinderkliniken, selbst zu
entscheiden, welche Investition für die Verbesserung der Patientenversorgung am
meisten bringt. So gelingt eine passgenaue Förderung vor Ort.“

Der Minister sagte: „Das gesunde Aufwachsen unserer Kinder ist schon seit
vielen Jahren ein wichtiges Thema für die Bayerische Staatsregierung. Klar ist:
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben besondere Bedürfnisse, die
auch bei der Planung und der Gestaltung der Versorgung entsprechend
berücksichtigt werden müssen. Es braucht eine besondere fachliche Expertise und
Qualifikation, um sie altersgerecht behandeln zu können. Der Freistaat ist sich
dieser besonderen Aufgabenstellung bewusst, deshalb haben wir das
Sonderförderprogramm ins Leben gerufen. Daneben prüfen wir aktuell eine bessere
digitale Vernetzung der Kinderkliniken. Ziel ist die Verbesserung der
Kommunikation der Kliniken im Bereich der Bettenbelegung in Krisensituationen.

Quelle: Pressenachricht, 22.05.2023

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